interdicieren,
V.;
aus
lat.
interdı̄cere
›untersagen‹
(
Georges
2, 363
).
›jm. etw. verbieten‹.
Bedeutungsverwandte:
untersagen
,
verbieten
.

Belegblock:

Rot
319
(
Augsb.
1571
):
Interdicirn, Verbieten / vntersagen / dardurchs hoͤflich verbotten sein verstanden wirdt. Fewer vnnd Wasser interdicirn. Einen von gemainschafft fewers vnnd wassers bannen / War bey den Roͤmern ein gewonliche straff wider die / so man auß dem Landt dardurch wolt treyben. Desselben brauchs ist noch ein vberblibens stuck bey etlichen flecken Teutsch Landes / so einer etwas verschuldet / so wirdt jhm auß beuelch der Obrigkeit das fewer im Haus abgeloͤscht / vnnd nicht wider anzünden darff / biß es jhm erlaubt wirdt / geschicht jemals von gehorsams / jemals von schulden wegen.