inhabung,
die
;–/-en
.›Besitztum, Besitz‹; metonymisch: ›Bewirtschaftung eines Besitztums‹;
zu
innehaben
(V.) 1.Wortbildungen:
inhabungsjar
Belegblock:
Chron. Augsb.
7, 123, 22
(schwäb.
, zu 1548
): daß irethalben gedachter geistlicher stand unausgetriben bei iren guͤtern, inhabungen, niessungen und gebreuchen […] bliben weren.
Ebd.
148, 23
: so mag der geistlich stand durch dieselben bestendige rue und frid haben, auch bei inhabung der gůter beschirmet werden.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
333, 8
(m/soobd.
, 17. Jh.
): freibrief mit welchen gemainer markt Franleütten […] begabt gewest und auf dato in gueter possess und inhabung sein.
Ebd.
492, 13
: die behausung […] gar darnider gehen last, umb dergleichen und anderer mangl, unfleiß und unbillicher inhabung willen.
Rwb
6, 228/9
.