herbstmal,
das
;Gw zu
mhd.
mâl
›Gastmahl, Mahlzeit‹
(Lexer
).1, 2015
›Mahlzeit, die der ,Rebmann‘ am Schluss der Jahresarbeit von dem Eigentümer der Reben erhielt‹ (
Schweiz. Id.
); vielleicht auch: ›Festmahl nach dem Abschluß der Weinlese‹; 4, 159
zu
herbst
3.Belegblock:
Geier, Stadtr. Überl.
529, 14
(nalem.
, M. 16. Jh.
): Zuͦ dem herpstmal gehern beede meine herrn burgermaister, räth, richter und stattschreiber, [...], und gibt man inen meinen herrn dannzuͦmal die visch oder aber flaischmäler.
Schwäb. Wb.
3, 1458
.