hausvieh,
das
;
-s/–
;
nur im Sing.
›Vieh, das nicht auf die Weide getrieben wird, sondern auf dem Hof bleibt‹;
vgl.
haus
 5; 6.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
geviecht
,
1
stal
 3.

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu.
1, 294, 23
(
schwäb.
,
1491
):
von des gemaynen hirten wegen, der sol des haußvichs huͦten bey dem waidvich, die hauͦsgenossen sollen auch von dem hausvich essen wie vor stet von den kelbern.
Schwäb. Wb.
3, 1296
.