haushalter,
der
;
-s/-Ø
.
›Leiter eines (eigenen oder fremden) Haushalts; Haushaltsvorstand, (guter oder schlechter) Wirtschafter‹; bei der Akzentuierung der eigenen Haushaltsführung auch: ›Familienvater, Ehemann‹;
zu
haushalten
.
Bedeutungsverwandte:
haushaber
,
hausherre
 2,
hausvater
 1,
hauswirt
.
Syntagmen:
ein h. sein
;
der h.
(Subj.)
sich zu etw. befleissen
;
dem h. etw. befelen, etw.
(Subj.)
dem h. unbenommen sein
;
der böse / erliche / fromme / gute / liederliche / treue / unnütze / weise / wüste h
.

Belegblock:

Mieder, Lehmann. Flor.
878, 10
(
Lübeck
1639
):
Jeder Haushalter befleist sich nach gestalt seiner Haushaltung / einen oder mehr gute getrewe wachtsame Hund zu halten.
Sachs
9, 151, 17
(
Nürnb.
1558
):
Ein sollicher trewer haußhalter | Ist bey Gott und den menschen werd | Für alle müssiggenger auff erd.
Köbler, Stattr. Fryburg
134, 8
(
Basel
1520
):
Doch ist einem frommē erlichen hußhalter volkōne verwaltung vnd frye niessung / über sins wybs guͤter onbenomē.
Rennefahrt, Staat/Kirche Bern
604, 33
(
halem.
,
1721
):
Ins besonders aber soll sich dero gewalt erstreken auff alle liederliche haußhalter, unfleißige kirchengänger.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu.
2, 665, 1
(
schwäb.
,
1545
):
welcher wüste unnütze haußhalter und verschwender irer güeter, die tag und nacht in würtzheüsern sässen oder schädlicher spiler weren.
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl.
3, 314, 15
;
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
69, 24
;
Mathesius, Passionale
41r, 12
;
Sachs
4, 66, 18
;
Rennefahrt, Zivilr. Bern
157, 13
;
433, 16
.
Vgl. ferner s. v.
arm
(Adj.) 6,
1
befelen
 2.