haftgeld,
das
;-s/–
.Angeld, Handgeld anläßlich und zur Sicherung von Vertragsabschlüssen, darunter für den Eintritt in ein Dienstbotenverhältnis, in die Ehe, beim Abschluß eines Kaufes, beim Eintritt in eine Armee;
vgl.
haft
(der/die
) 5.Bedeutungsverwandte:
brautgabe
dingpfennig
gottesheller
gottespfennig
haftpfennig
handtreue
leikauf
mahelschaz
verhaftpfennig
werbgeld
Wortbildungen:
häftelgeld
Belegblock:
Maaler
420v
(Zürich
1561
): Verhafftpfenning / Hafftpfennig / Hafftgaͤlt.
Müller, Lands. St. Gallen
26, 30
(halem.
, um 1630
): Da auch ain Ehehalt, es wäre ain Knecht oder Magt, sich bei ainem Maister oder Frawen in Dienst eingedingt und darüber ain Haftgeld [...] genomen.
Voc. Teut.-Lat. n iiijr (
Nürnb.
1482
): Hafftgelt. arra. oder gotzpfennig, oder prautgab. od’ hantrew oder leytkauff. oder mahelschatz.
Dasypodius
13r
; 331r
; Schöpper
84a
; Dief./Wü.
643
; Rwb
4, 1410
; 1413
; Schwäb. Wb.
3, 1027
.