haftgeld,
das
;
-s/–
.
Angeld, Handgeld anläßlich und zur Sicherung von Vertragsabschlüssen, darunter für den Eintritt in ein Dienstbotenverhältnis, in die Ehe, beim Abschluß eines Kaufes, beim Eintritt in eine Armee;
vgl.
haft
(
der/die
) 5.
Bedeutungsverwandte:
brautgabe
,
dingpfennig
 1,
gottesheller
 1,
gottespfennig
 1,
haftpfennig
,
handtreue
,
leikauf
 1,
mahelschaz
,
verhaftpfennig
,
werbgeld
.
Wortbildungen:
häftelgeld
(a. 1432 f.).

Belegblock:

Maaler
420v
(
Zürich
1561
):
Verhafftpfenning / Hafftpfennig / Hafftgaͤlt.
Müller, Lands. St. Gallen
26, 30
(
halem.
,
um 1630
):
Da auch ain Ehehalt, es wäre ain Knecht oder Magt, sich bei ainem Maister oder Frawen in Dienst eingedingt und darüber ain Haftgeld [...] genomen.
Voc. Teut.-Lat. n iiijr (
Nürnb.
1482
):
Hafftgelt. arra. oder gotzpfennig, oder prautgab. od’ hantrew oder leytkauff. oder mahelschatz.
Dasypodius
13r
;
331r
;
Schöpper
84a
;
Dief./Wü.
643
;
Rwb
4, 1410
;
1413
;
Schwäb. Wb.
3, 1027
.