gutheissen,
V.
›sich mit etw. einverstanden erklären, etw. bewilligen‹.
Spätes Frnhd.
Bedeutungsverwandte:
besteten
confirmieren
Wortbildungen:
gutheissung
Belegblock:
Mieder, Lehmann. Flor.
797, 15
(Lübeck
1639
): Als Keyser Carl einem Churfuͤrsten sein Begehren offentlich nicht wolt gut heissen / sagten Keyserliche Mayestaͤt / er solt [...].
Rosenthal. Bedencken
12, 14
(Köln
1653
): Viel weniger konnen sie eine andere Kirch [...] zeigen / welche allerdings von der Gnadenwahl / [...] von seinen Heiligen etc. solche Lehr gefuͤrt / gutgeheissen oder geduͦldet hab.
v. Birken. Erzh. Österreich
80, 27
(Nürnb.
1668
): Nachdem nun also die Erwehlung Rudolphi einmuͤtiglich gutgeheissen worden.
Memminger Chron. Beschr.
28, 11
(Ulm
1660
): seyn selbige von einem loͤblichen Magistrat gut geheissen vnd confirmiret [worden].
A. à S. Clara. Glori
12, 12
(Wien
1680
): von welcher Heldenthat nachmals durch Gutheissung Kaͤysers Henrici VI. das Oesterreichische Stammen-Wappen [...] noch pranget.
Ebd.
49, 26
: [Blutzeuge Christi] stirbt mit Frolockung GOttes / mit Gutheissung deß Himmels.
Rwb
4, 1333
; Schwäb. Wb.
6, 2083
.