gutheissen,
V.
›sich mit etw. einverstanden erklären, etw. bewilligen‹.
Spätes Frnhd.
Bedeutungsverwandte:
besteten
 1; 5,
confirmieren
.
Wortbildungen:
gutheissung
›Erlaubnis‹.

Belegblock:

Mieder, Lehmann. Flor.
797, 15
(
Lübeck
1639
):
Als Keyser Carl einem Churfuͤrsten sein Begehren offentlich nicht wolt gut heissen / sagten Keyserliche Mayestaͤt / er solt [...].
Rosenthal. Bedencken
12, 14
(
Köln
1653
):
Viel weniger konnen sie eine andere Kirch [...] zeigen / welche allerdings von der Gnadenwahl / [...] von seinen Heiligen etc. solche Lehr gefuͤrt / gutgeheissen oder geduͦldet hab.
v. Birken. Erzh. Österreich
80, 27
(
Nürnb.
1668
):
Nachdem nun also die Erwehlung Rudolphi einmuͤtiglich gutgeheissen worden.
Memminger Chron. Beschr.
28, 11
(
Ulm
1660
):
seyn selbige von einem loͤblichen Magistrat gut geheissen vnd confirmiret [worden].
A. à S. Clara. Glori
12, 12
(
Wien
1680
):
von welcher Heldenthat nachmals durch Gutheissung Kaͤysers Henrici VI. das Oesterreichische Stammen-Wappen [...] noch pranget.
Ebd.
49, 26
:
[Blutzeuge Christi] stirbt mit Frolockung GOttes / mit Gutheissung deß Himmels.
Rwb
4, 1333
;
Schwäb. Wb.
6, 2083
.