gräflich,
Adj.
– Spätes Frnhd.
›(zu) einem Grafen gehörend‹.
Syntagmen:
die gräfliche bestellung / kanzlei, das gräfliche land / schlafzimmer
.Belegblock:
Schorer, Sprachposaun
42, 19
(o. O. 1648
): Jener Teutsche Schultheiß / als jhm von der Graͤffl. Cantzley ein Befelchschreiben zukommen.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew.
48, 6
(Straßb.
1650
): weil er andere [...] Geschäfft dadurch versäumet hätte, mit Gelt Einnehmen, [...], mit Rathßverrichtungen, mit Grävlichen vnd Fürstlichen Bestellungen.
Heidegger. Mythoscopia
3, 9
(Zürich
1698
): so ich ohnlaͤngst in einem Graͤflichen Schlaffzimmer gewahret.
‒
Vgl. ferner s. v. bankspannung
.