gräflich,
Adj.
– Spätes Frnhd.
›(zu) einem Grafen gehörend‹.
Syntagmen:
die gräfliche bestellung / kanzlei, das gräfliche land / schlafzimmer
.

Belegblock:

Schorer, Sprachposaun
42, 19
(o. O.
1648
):
Jener Teutsche Schultheiß / als jhm von der Graͤffl. Cantzley ein Befelchschreiben zukommen.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew.
48, 6
(
Straßb.
1650
):
weil er andere [...] Geschäfft dadurch versäumet hätte, mit Gelt Einnehmen, [...], mit Rathßverrichtungen, mit Grävlichen vnd Fürstlichen Bestellungen.
Heidegger. Mythoscopia
3, 9
(
Zürich
1698
):
so ich ohnlaͤngst in einem Graͤflichen Schlaffzimmer gewahret.
Vgl. ferner s. v.
bankspannung
.