gewarsam,
Adj.,
bei adv. Gebrauch oft
gewarsamlich(en)
; zu
1
gewar
(
die
).
1.
›achtsam, aufmerksam, sorgfältig, wachsam, vorsichtig‹;
vgl.
1
gewar
(
die
) 1.
Bedeutungsverwandte:
bedachtsam
,
behutsam
,
fürsichtig
,
fürsinlich
,
gerüstig
 2,
ordenlich
 1,
treulich
 3,
wachsam
.
Gegensätze:
nachlässig
 1,
unfürsichtig
.
Syntagmen:
g. sein
;
e. S
. (Gen.)
g. sein
;
g. sitzen
›Wache halten‹,
sich g. halten, g. an jm. handeln, mit dem feuer / liecht umgehen, für das feuer bauen, die tür g. zusperren, jn. gewarsamlich füren, etw. gewarsamlich geschehen, gewarsamlich in den geboten gehen, eine schrift gewarsamlichen versehen / brauchen
;
gewarsame leute, die gewarsame macht / nachtwache
.

Belegblock:

Schöpper
6b
(
Dortm.
1550
):
Prudens. Fuͤrsichtig fuͤrsinnlich bedachtsam gewarsam behuͤtsam.
Kochendörffer, Tilo v. Kulm
3835
(
preuß.
,
1331
):
Er [Judas] jach: ,wen ich kusse balt, | Der ist iz, in veste halt | Und vurt in gewarsam lich !‘
Sachs
12, 6, 5
(
Nürnb.
1527
):
Ancilla, lesch das fewer recht | Und sperr all thür gewarsam zu !
Cirurgia H. Brunschwig
26ra, 15
(
Straßb.
[
1497
]):
so du dz bandt ab thuͤst dz es gewarsamlich vñ sanftlichen geschehe.
Merk, Stadtr. Neuenb.
177, 31
(
nalem.
,
1527
):
das die [briefe] gewarsamlichen versehen, behalten, allein zu der notturft gepraucht [...] werden.
Köbler, Stattr. Fryburg
194, 3v
(
Basel
1520
):
damit wiß ein yeder in erbteilung gewarsamlich vñ trüwlich mit sinen erbgenossen zuͦ handlen.
Qu. Schweiz. Gesch.
1, 85, 18
(
halem.
,
1470
):
dann er ein heftiger mensch were, wurde sich ouch fürthin dest gwarsamer halten.
Winter, Nöst. Weist.
4, 348, 43
(
moobd.
,
1602
):
Iederzeit soll ain gewahrsame nachtwach gehalten werden.
Mell u. a., Steir. Taid.
33, 20
(
m/soobd.
,
1568
):
das auch sonst sonderlich zu solchen zeiten jederzeit gewarsam mit dem feur umbgangen werde.
Ebd.
61, 22
(
n. 1590
, Hs.
1. H. 17. Jh.
):
wo etwas weniges zu bessern oder pauen vermag, der paut besser und gwärsamer fürs feuer auch sonst ordenlicher wie vor zeiten beschehen ist.
Sachs
4, 163, 8
;
Schade, Sat. u. Pasqu.
3, 11, 19
;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
498, 5
;
Schweiz. Id.
16, 827
;
Schwäb. Wb.
3, 611
.
2.
›sicher, gut geschützt‹;
vgl.
1
gewar
(
die
) 1; 2.
Wortbildungen:
gewarsamkeit
1 ›Sicherung, Schutz‹ (a. 1497).

Belegblock:

V. Anshelm. Berner Chron.
4, 141, 5
(
halem.
,
n. 1529
):
dass niemand da was, [...], der si [Eidgnossen] zuͦsamen an einen gwarsamen stand [...] gefuͤert haͤtte.
Maaler
201r
(
Zürich
1561
):
Gwarsamlich / Aussert der gefaar. Tutò.
Schwäb. Wb.
3, 611
;
Schweiz. Id.
16, 828
.
3.
›begabt, gebildet‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
begabt
 5,
begnadet
(s. v.
begnaden
 4),
beredt
.

Belegblock:

Ziesemer, Proph. Cranc. Dan.
1, 4
(
preuß.
,
M. 14. Jh.
):
kindir der wrechen, an den kein missemal were, schone an irem gestalt, gelart an aller wisheit, gewarsam an kunst.