gesellenstechen,
das
.
›Turnier (ursprünglich:) von Rittern, (auch:) von nicht ritterlichen Personen adligen Standes, von Bürgern und anderen Schichten der Gesellschaft‹; mit Öffnung zu ›Gelage‹;
vgl.
geselle
7.
Bedeutungsverwandte:
hof
,
2
turnieren
; vgl.
gereite
(
das
) 2,
gerenne
,
gesellenrennen
,
gesellenschiessen
,
stechen
(V.) 4 (subst.),
stechspiel
.
Syntagmen:
ein g. haben / versprechen
, [wohin]
legen
;
ein g. sein
›stattfinden‹;
in dem g. alda
›anwesend‹
sein, jm. in einem g. die posse tun, jn. zu einem g. fordern
.

Belegblock:

Schaer, Pyr.-Thisbe-Sp. III,
1064
(
osächs.
,
1607
):
Weÿl(l) Er [Pyramus] mir hat den Possen gethan | Nechst in dem Gesellen stechen.
Sachs
8, 748, 10
(
Nürnb.
1558
):
Es sind hieg burgers-sön | Die haben thun versprechen | Zusam ein gsellenstechen.
Barack, Zim. Chron.
1, 453, 38
(
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
das er [...] mit andern graven und herren, auch denen vom adel vil daselbst gerennt und gestochen, zu zeiten auch in denen gesellenstechen alda gewesen ist.
Schottenloher, Flugschrr.
60, 11
(
1523
):
Ich war auch nün in einer zech bej vil Pfaffen, dj hetn ein geseln stechen ob einem todtn paurn gehabt.
Sachs
8, 99, 6
;
Barack, a. a. O.
3, 454, 18
;
Chron. Augsb.
3, 122, 8
;
5, 114, 12
;
Schweiz. Id.
10, 1243
;
Schwäb. Wb.
3, 521
.