geschau,
die
;-Ø/–
.›amtliche Besichtigung und Prüfung gewerblicher Materialien und Produkte, speziell von Tuchen‹;
zu
geschauen
2.Wobd. / oobd.
Bedeutungsverwandte:
vgl. augenschein
beleit
das
) 2, beschau
besichtigung
Syntagmen:
eine g. tun, auf farbtuch setzen, jm. die g. niederlegen
; alle geschau
›bei jeder geschau
‹ tuch kaufen
; etw. an der g. gelten, ein gut an der g. bestehen, in die g. kommen, von g. zu g. aufschlagen
; die g. der waren
; die geschworene / schwarze g
.; die aufhörung der g
.Belegblock:
Chron. Augsb.
2, 51, 31
(schwäb.
, Hs. 16. Jh.
): daß dieselben dn. so bös waren, daß ain rat geschworn geschaw
[dieser Beleg im
darüber setzt. Rwb
, s. v., als ›Beschauer‹ interpretiert] Ebd.
113, 21
: also kamen kaufleut von München her und kauften barchattuech hie all geschau
[›bei jeder
geschau‹]
umb eitl schwartz gelt. Ebd.
383, 17
: so sollen fürohin die barchatwepfen, [...], nit hoͤher, dann wie ain roher traubenbarchat [...] an der geschaw gilt, geben werden.
Ebd.
9, 228, 11
(1544
/45
): Jn disem jar, [...], hat ain erber rat ain ungelt und gschau auf di wepfen und farbtuch gesetzt.
Ebd.
238, 12
: daß dis lang garn nicht allain den maistern schädlich [...], sonder dem handel gmainer statt [...] am gewerb, gschau und erhaltung des handels [...] verderblich were.
Chron. Augsb.
4, 446, 19
; 7, 150, 9
; 9, 246, 24
; Schwäb. Wb.
3, 452
.‒
Vgl. ferner s. v. barchenttuch
1.