geschau,
die
;
-Ø/–
.
›amtliche Besichtigung und Prüfung gewerblicher Materialien und Produkte, speziell von Tuchen‹;
zu
geschauen
 2.
Wobd. / oobd.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
augenschein
 5,
beleit
(
das
) 2,
beschau
 2,
besichtigung
 1.
Syntagmen:
eine g. tun, auf farbtuch setzen, jm. die g. niederlegen
;
alle geschau
›bei jeder
geschau
tuch kaufen
;
etw. an der g. gelten, ein gut an der g. bestehen, in die g. kommen, von g. zu g. aufschlagen
;
die g. der waren
;
die geschworene / schwarze g
.;
die aufhörung der g
.

Belegblock:

Chron. Augsb.
2, 51, 31
(
schwäb.
, Hs.
16. Jh.
):
daß dieselben dn. so bös waren, daß ain rat geschworn geschaw
[dieser Beleg im
Rwb
, s. v., als ›Beschauer‹ interpretiert]
darüber setzt.
Ebd.
113, 21
:
also kamen kaufleut von München her und kauften barchattuech hie all geschau
[›bei jeder
geschau
‹]
umb eitl schwartz gelt.
Ebd.
383, 17
:
so sollen fürohin die barchatwepfen, [...], nit hoͤher, dann wie ain roher traubenbarchat [...] an der geschaw gilt, geben werden.
Ebd.
9, 228, 11
(
1544
/
45
):
Jn disem jar, [...], hat ain erber rat ain ungelt und gschau auf di wepfen und farbtuch gesetzt.
Ebd.
238, 12
:
daß dis lang garn nicht allain den maistern schädlich [...], sonder dem handel gmainer statt [...] am gewerb, gschau und erhaltung des handels [...] verderblich were.
Chron. Augsb.
4, 446, 19
;
7, 150, 9
;
9, 246, 24
;
Schwäb. Wb.
3, 452
.
Vgl. ferner s. v.
barchenttuch
 1.