geschäftnisbrief,
der
.
›schriftlicher Auftrag, Vollmacht‹;
vgl.
geschäft
5,
brief
1; 2; 3.

Belegblock:

Merk, Stadtr. Neuenb.
55, 12
(
nalem.
,
1427
):
als wir des unsers gnedigen herren gewalt und gescheftnisse brief habent.