gerichtsvogt,
der
.1.
s. gericht
I, 4.2.
›Vorgesetzter eines Gerichts; Gerichtsherr, Richter‹; vgl. 1
gericht
I, 3.Belegblock:
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 779, 1
(schwäb.
, 1622
): es sollen alle pflegvögt in der herrschaft obrigkait denn Pflegkündern und frawen [...] trewlich pflegen bey leibstraff, darzue der herrschaft oder dem gerichtsvogt alle jahr uff ihr begeren genugsame rechnung geben.
Rwb
4, 386
.