gerichtsverwalter,
der
;–/-Ø
.›wissenschaftlich ausgebildete, mit der Amtsführung eines Gerichtes betraute, auch Richterfunktionen ausübende Person‹;
zu
gericht
I, 4.Bedeutungsverwandte:
amptman
Wortbildungen:
gerichtsverwaltung
Belegblock:
Schwartzenbach
E iiijv
(Frankf.
1564
): Commissarij. Gegebne oder Gesetzte Richter / denen ein Gerichtsverwaltung befohlen wirdt / Aber die haben fuͤr sich keinen eigenen gewalt / vnd gebrauchen sich allein der herrschafft Gerichtszwang.
Schorer, Sprachposaun
70, 15
(o. O. 1648
): kommen auch grosse Klage uͤber die jtzigen Gerichts⸗Verwalter / welche das Recht auch in den Geberden fuͤhren.
Ebd.
71, 4
: Was solchen vngerechten Gerichts⸗Verwaltern aber fuͤr eine Straffe zugemessen.
Winter, Nöst. Weist.
2, 679, 19
(moobd.
, 1. H. 16. Jh.
): was hierinnen verhandlt wiert, hatt niemant zu straffn [...] dan peder herrn gerichts verwalter.
Rwb
4, 385
; Schweiz. Id.
15, 1673
.