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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 05.03.2022 16:35
gerechtfertigen,
V.
›jn. rechtsförmig ansprechen, belangen‹.
Belegblock:
Schwäb. Wb.
3, 347
(a.
1365
);
Rwb
4, 269
.