gemeindsteil,
der
.›der jm. zustehende Anteil am Besitz einer Gemeinde‹;
vgl.
gemeinde
1.Belegblock:
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 789, 22
(schwäb.
, 1607
): das er uber seinen gebierenden gemaindstail daß wenigest holz, reiß oder buschlen aus der herrschaft und gemaind hölzeren hawen, graben oder nemmen understehn wurde.