gemar,
der
;–/-en
;zu
mhd.
gemare
›Hilfe leistender Nachbar‹
(Lexer
).1, 836
›kleiner Bauer, der (aus Mangel an eigenen Mitteln) mit einem andern zusammenarbeitet, z. B. bei der Nutzung von Zugtieren oder Geräten‹.
Wortbildungen:
gemarschaft
Belegblock:
Argovia
4, 61, 23
(halem.
, 1416
): es wär daz ein einiger man ein pflugzug het, oder zwen gemaren ein pflugzug hettind.
Dief./Wü.
611
; Bad. Wb.
358
; Schwäb. Wb.
3, 319
; Schweiz. Id.
4, 353
.