gelaufen,
V., unr. abl.
1.
›gehen, laufen, sich fortbewegen‹;
vgl.
laufen
(V.) 1; 5.

Belegblock:

Dinklage, Frk. Bauernweist.
99, 28
(
nobd.
,
15. Jh.
):
biß die fraw geliff zu iren nachgeburen.
Vetter, Pred. Taulers
99, 27
(
els.
,
E. 14. Jh.
):
kunde er vier milen gelǒffen, ime wurde wol zuͦ essende.
Kummer, Erlauer Sp.
3, 1296
(
m/soobd.
,
1400
/
40
):
das ich nicht mag gelauffen als ein ander man.
Henisch
1453
.
2.
›sich auf eine bestimmte Höhe belaufen, einen bestimmten Wert erreichen‹;
zu
laufen
(V.) 12.

Belegblock:

Chron. Augsb.
9, 67, 13
(
schwäb.
,
1544
/
5
):
in wölichem zug auch der vierte tail von der erbern zunft von webern, der sich auf 323 man gelaffen hat [...] ausgetzogen ist.