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Stand 11.05.2021 05:04
gekülen,
V.
›etw. abkühlen‹.
Belegblock:
Neumann, Rothe. Keuschh.
4711
(
thür.
,
1. H. 15. Jh.
):
aber in eime so gethane fulen | kan man di unkuscheid nicht gekulen.