gei|tafern,
die
;–/
auch -Ø
.›Landschenke, Landgasthaus‹;
zu
gei
.Belegblock:
Mell u. a., Steir. Taid.
256, 15
(m/soobd.
, 2. H. 16. Jh.
): Da aber mer gaitafern oder weinschengken im gericht befunden, sollen dieselben dem gemainen landgerichts gebrauch nach den hofwein anzunemben nicht exempt sein.