gehelbrief,
der
;
Bw zu
gehelle
.
›Brief, Schreiben, mit dem eine Zustimmung ausgesprochen wird‹.

Belegblock:

Schwäb. Wb.
3, 197
(a. 
1488
);
Öst. Wb.
3, 944
;
Rwb
3, 1488
.