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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 04.03.2022 20:24
gehelbrief,
der
;
Bw zu
gehelle
.
›Brief, Schreiben, mit dem eine Zustimmung ausgesprochen wird‹.
Belegblock:
Schwäb. Wb.
3, 197
(a.
1488
);
Öst. Wb.
3, 944
;
Rwb
3, 1488
.