gehör,
das
;-s/–
.1.
›der Hörsinn, das Gehör, die Hörfähigkeit‹; mehrfach im Orientierungsfeld mit anderen Sinnesfähigkeiten, wie gesicht
(das
), geruch
, geschmak
(der
).Bedeutungsverwandte:
vgl. gehörde
Belegblock:
Alberus, Barf.
178, 4
(Wittenb.
, 1542
): Bruder Simon [...] gab einer alten Vetteln jr gehoͤr wider.
Belkin u. a., Rösslin. Kreutterb.
92, 15
(Frankf.
1535
): der selb (rauch) ist gar schedlich / bringt das gegicht in die glider / vnd nimpt das gsicht vnd gehoͤr.
Schein, NA
7, 11
(Leipzig
, 1621
; Straßb.
1632
): Daß man die zweene Soprani oder Discante in Tenoren verwandele / eine Octav niedriger / wird dem gehoͤr auch nicht vnannehmlich sein.
Franck, Decl.
353, 40
(Nürnb.
1531
): Derhalb sey der eben so wol incontinenes / der seinem geruch / geschmack / gehoͤr vnd gesicht volge.
Chron. Augsb.
8, 343, 6
(schwäb.
, zu 1548
): der Zimbrecht Hosser [...] zaigt an, daß er achtzig jar alt were und gieng im am geher ab.
Henisch
127
(Augsb.
1616
): Ohrenartzet / der an den ohren oder dem gehoͤr hilfft.
Eschenloher. Medicus
26, 2
(Augsb.
1678
): secht / wie die Gehoͤrlose [...] jhr Gebett verrichten / vnd ihnen das Gehoͤr auffgehet.
Ebd.
39, 20
: Ein Mann ware lange Zeit seines Gehoͤrs beraubt.
Sudhoff, Paracelsus
5, 461, 21
(1527
/8
): oftmals ein monstrum vulnus wird in den oren, so die selbige region getroffen wurd des gehoͤrs.
Voc. rerum
16r
; Dasypodius
15r
; Schöpper
59b
; Maaler
164r
; 182r
; Mylius
C 2r
; Hulsius
J ijr
; Henisch
1439
; Dict. Germ.-Gall.-Lat.
183
; Dietz, Wb. Luther
2, 46
f.; Schwäb. Wb.
3, 213
; Schweiz. Id.
2, 1572
.2.
›das Hören, Anhören, Zuhören‹; als Metonymie: ›das Gehörte‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. gehörde
Belegblock:
Luther, WA
22, 241, 31
(1544
): Denn solch gesicht und gehoͤre, wo es in ein hertz koͤmpt, so vol und reiche guͤter bringet.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
144, 5
(omd.
, 1554
/1633
): Anschnidt thuet niemandt dan der verordnete schichtmeister in gegenwertiger gehoer des steigers.
Kehrein, Kath. Gesangb.
1, 312, 2
(Mainz
1605
): Allein durchs Ghoͤr der Ohren, | Glaubt man dir sicherlich.
Mathesius, Passionale
47r, 11
(Leipzig
1587
): Denn dis wort von dem gecreutzigten Sohn GOttes ist ein gehoͤre der wort des Glaubens.
Chron. Augsb.
7, 190, 7
(schwäb.
, zu 1550
): darab vil leut beschwerd hetten und dardurch an dem gehör verhindert wurden.
Wackernell, Adt. Passionssp. Vsp.
1756
(tir.
, 1530
/50
): Herr, wer gelaubt unsern geher.
3.
phras.: jm. gehör geben / verleihen
›jn. anhören‹; gehör finden
›gehört werden‹; des gehörs nicht haben
›kein Gehör finden, nicht gehört werden‹.Belegblock:
Chron. Magdeb.
2, 108, 14
(nrddt.
, Hs. E. 16. Jh.
): Aber sie wolten ihme kein geher geben.
Allg. Schau-Buͤhne
58, 1
(Frankf.
1699
): der [Gesandte] fand aber daselbst schlecht Gehoͤr.
Opel, Spittendorf
196, 27
(osächs.
, um 1480
): magk kommen, wir hetten auch des gehörs nicht.
v. Birken. Erzh. Österreich
91, 2
(Nürnb.
1668
): Ottocar wolte ihnen weder gehoͤr noch antwort mehr geben.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew.
34, 6
(Straßb.
1650
): als ich mich dessen auch nicht annehmen noch gehör geben wollen.
Heidegger. Mythoscopia
66, 26
(Zürich
1698
): haben wir der Traumen Nachts zuwenig / daß wir auch wachend ihnen Gehoͤr verleyhen solten?
4.
bedeutungsverwandt zu autorität
; anschließbar an 3.