gehör,
das
;
-s/–
.
1.
›der Hörsinn, das Gehör, die Hörfähigkeit‹; mehrfach im Orientierungsfeld mit anderen Sinnesfähigkeiten, wie
gesicht
(
das
),
geruch
,
geschmak
(
der
).
Bedeutungsverwandte:
vgl.
gehörde
 1.

Belegblock:

Alberus, Barf.
178, 4
(
Wittenb.
,
1542
):
Bruder Simon [...] gab einer alten Vetteln jr gehoͤr wider.
Belkin u. a., Rösslin. Kreutterb.
92, 15
(
Frankf.
1535
):
der selb (rauch) ist gar schedlich / bringt das gegicht in die glider / vnd nimpt das gsicht vnd gehoͤr.
Schein, NA
7, 11
(
Leipzig
,
1621
;
Straßb.
1632
):
Daß man die zweene Soprani oder Discante in Tenoren verwandele / eine Octav niedriger / wird dem gehoͤr auch nicht vnannehmlich sein.
Franck, Decl.
353, 40
(
Nürnb.
1531
):
Derhalb sey der eben so wol incontinenes / der seinem geruch / geschmack / gehoͤr vnd gesicht volge.
Chron. Augsb.
8, 343, 6
(
schwäb.
, zu
1548
):
der Zimbrecht Hosser [...] zaigt an, daß er achtzig jar alt were und gieng im am geher ab.
Henisch
127
(
Augsb.
1616
):
Ohrenartzet / der an den ohren oder dem gehoͤr hilfft.
Eschenloher. Medicus
26, 2
(
Augsb.
1678
):
secht / wie die Gehoͤrlose [...] jhr Gebett verrichten / vnd ihnen das Gehoͤr auffgehet.
Ebd.
39, 20
:
Ein Mann ware lange Zeit seines Gehoͤrs beraubt.
Sudhoff, Paracelsus
5, 461, 21
(
1527
/
8
):
oftmals ein monstrum vulnus wird in den oren, so die selbige region getroffen wurd des gehoͤrs.
Voc. rerum
16r
;
Dasypodius
15r
;
Schöpper
59b
;
Maaler
164r
;
182r
;
Mylius
C 2r
;
Hulsius
J ijr
;
Henisch
1439
;
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
183
;
Dietz, Wb. Luther
2, 46
f.;
Schwäb. Wb.
3, 213
;
Schweiz. Id.
2, 1572
.
2.
›das Hören, Anhören, Zuhören‹; als Metonymie: ›das Gehörte‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
gehörde
 2.

Belegblock:

Luther, WA
22, 241, 31
(
1544
):
Denn solch gesicht und gehoͤre, wo es in ein hertz koͤmpt, so vol und reiche guͤter bringet.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
144, 5
(
omd.
,
1554
/
1633
):
Anschnidt thuet niemandt dan der verordnete schichtmeister in gegenwertiger gehoer des steigers.
Kehrein, Kath. Gesangb.
1, 312, 2
(
Mainz
1605
):
Allein durchs Ghoͤr der Ohren, | Glaubt man dir sicherlich.
Mathesius, Passionale
47r, 11
(
Leipzig
1587
):
Denn dis wort von dem gecreutzigten Sohn GOttes ist ein gehoͤre der wort des Glaubens.
Chron. Augsb.
7, 190, 7
(
schwäb.
, zu
1550
):
darab vil leut beschwerd hetten und dardurch an dem gehör verhindert wurden.
Wackernell, Adt. Passionssp. Vsp.
1756
(
tir.
,
1530
/
50
):
Herr, wer gelaubt unsern geher.
3.
phras.:
jm. gehör geben / verleihen
›jn. anhören‹;
gehör finden
›gehört werden‹;
des gehörs nicht haben
›kein Gehör finden, nicht gehört werden‹.

Belegblock:

Chron. Magdeb.
2, 108, 14
(
nrddt.
, Hs.
E. 16. Jh.
):
Aber sie wolten ihme kein geher geben.
Allg. Schau-Buͤhne
58, 1
(
Frankf.
1699
):
der [Gesandte] fand aber daselbst schlecht Gehoͤr.
Opel, Spittendorf
196, 27
(
osächs.
,
um 1480
):
magk kommen, wir hetten auch des gehörs nicht.
v. Birken. Erzh. Österreich
91, 2
(
Nürnb.
1668
):
Ottocar wolte ihnen weder gehoͤr noch antwort mehr geben.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew.
34, 6
(
Straßb.
1650
):
als ich mich dessen auch nicht annehmen noch gehör geben wollen.
Heidegger. Mythoscopia
66, 26
(
Zürich
1698
):
haben wir der Traumen Nachts zuwenig / daß wir auch wachend ihnen Gehoͤr verleyhen solten?
4.
bedeutungsverwandt zu
autorität
; anschließbar an 3.