gehöhen,
V.
›jn. / etw. erhöhen, erheben‹.
Gegensätze:
niedern
Belegblock:
Kisch, Leipz. Schöffenspr.
346, 9
(osächs.
, 1523
/4
): so kan Steffan Gospersdorff der schult nicht gehochen noch niederen, sunder muß das noch also gezeugen mit richter und schöpfen, als recht ist.