gegenschuld,
die
;–/-en
.›Gegenforderung an Schulden‹.
Belegblock:
Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
159, 20
(osächs.
, 1542
/70
): Es sal kein compensation, das ist apkurzung der kegenschulden, vorstatet werden.
Ebd.
160, 1
: der cleger [...] wölte also sein kegenschulden in der zalung apkurzen.
Köbler, Stattr. Fryburg
129, 3
(Basel
1520
): vnd sol getrüwlich anzoͤgen / alles innemen / vßgeben / schuld / gegenschuld / vorteil vnd nachzug.
Schmid, R. Cysat
6, 36
; Dief./Wü.
621
; Rwb
3, 1460
.