gegenregister,
das
.›Gegenrechnung‹.
Belegblock:
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
145, 18
(osächs.
, 1570
/7
): Der befehlchhaber soll auch uber alles das, so wochentlich und also das ganze jahr uber ausgemetzet wirdet, sonderlich kegenregister halten.
Schwäb. Wb.
6, 1991
.