gegenregister,
das
.
›Gegenrechnung‹.

Belegblock:

Ermisch u. a., Haush. Vorw.
145, 18
(
osächs.
,
1570
/
7
):
Der befehlchhaber soll auch uber alles das, so wochentlich und also das ganze jahr uber ausgemetzet wirdet, sonderlich kegenregister halten.
Schwäb. Wb.
6, 1991
.