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Stand 25.02.2022 15:18
gedingtag,
der
;
–/-e
.
›Tag einer Gerichtsverhandlung, Gerichtstag‹;
zu
gedinge
5.
Belegblock:
UB Zug
459, 3, 19
(
halem.
,
1409
):
wenn man dien gebút zu den selben zwein gedingtagen, so súllent si oder ir botten dohin fúr gericht komen.