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Stand 22.02.2022 03:18
gebriefen,
V.
›etw. niederschreiben‹;
zu
briefen
.
Belegblock:
Thiele, Minner. II,
30, 268
(Hs. ˹
md.
/
rhein.
,
1. V. 15. Jh.
˺):
so kant eme neman das gebrieven, | sin lief enhait gedan durch haiz.