gebietgeld,
das
.
›Gebühren für die Ladung zum Gericht‹;
zu
gebieten
 2.
Bedeutungsverwandte:
gebotgeld
.

Belegblock:

Brinkmann, Bad. Weist.
326, 28
(
rhfrk.
,
1551
):
Des büttels gepietgelt von einem ausländischen zwen dn.
Rwb
3, 1246
.