gastherberge,
die
.›Haus für Gäste, Herberge; Speise-, Wirtshaus‹;
vgl.
gast
1; 2; 4.Bedeutungsverwandte:
gasthaus
gasthof
wirtschaft
Belegblock:
Sachs
20, 21, 6
(Nürnb.
1564
): du must auch das frümal | Mit essen auff dem güldin saal, | Dort in der gastherberig mein.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 681, 15
(schwäb.
, 1530
): welcher die recht gastherberg und würtschaft versehen will, der soll nimer ohne wein sein.
Bad. Wb.
2, 300
.