gastherberge,
die
.
›Haus für Gäste, Herberge; Speise-, Wirtshaus‹;
vgl.
gast
 1; 2; 4.
Bedeutungsverwandte:
gasthaus
 1,
gasthof
,
wirtschaft
.

Belegblock:

Sachs
20, 21, 6
(
Nürnb.
1564
):
du must auch das frümal | Mit essen auff dem güldin saal, | Dort in der gastherberig mein.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 681, 15
(
schwäb.
,
1530
):
welcher die recht gastherberg und würtschaft versehen will, der soll nimer ohne wein sein.
Bad. Wb.
2, 300
.