galt,
Adj.;
zu
mhd.
galt
›keine Milch gebend, unfruchtbar‹
(Lexer
f.).1, 730
von Tieren: ›keine oder wenig Milch gebend; unfruchtbar‹.
Nur obd. Belege.
Belegblock:
Rennefahrt, Statut. Saanen
270, 17
(halem.
, 1647
): aber übrigs geficht, als galts vich, geiß, schaf und roß, mag ein jeder [...] selbiges an ein recht stellen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
70, 36
(m/soobd.
, 16. Jh.
): Ein jeglicher der auf di albm zu Reichenaw gehör und treibt melchs viech oder auch damit galts viech ist schuldig di milich.
Bretholz, Liechtenst. Herrsch.
375, 22
(smähr. inseldt.
, 1414
): von den chwen, die galt sind vnd von den chellper ze 4 den.
Pfälz. Wb.
3, 178
; Schwäb. Wb.
3, 36
; Schweiz. Id.
2, 236
; Vorarlb. Wb.
1, 1054
.