galt,
Adj.;
zu
mhd.
galt
›keine Milch gebend, unfruchtbar‹
(
Lexer
1, 730
f.).
von Tieren: ›keine oder wenig Milch gebend; unfruchtbar‹.
Nur obd. Belege.

Belegblock:

Rennefahrt, Statut. Saanen
270, 17
(
halem.
,
1647
):
aber übrigs geficht, als galts vich, geiß, schaf und roß, mag ein jeder [...] selbiges an ein recht stellen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
70, 36
(
m/soobd.
,
16. Jh.
):
Ein jeglicher der auf di albm zu Reichenaw gehör und treibt melchs viech oder auch damit galts viech ist schuldig di milich.
Bretholz, Liechtenst. Herrsch.
375, 22
(
smähr. inseldt.
,
1414
):
von den chwen, die galt sind vnd von den chellper ze 4 den.
Pfälz. Wb.
3, 178
;
Schwäb. Wb.
3, 36
;
Schweiz. Id.
2, 236
;
Vorarlb. Wb.
1, 1054
.