gülthaftig,
Adj.
›abgabepflichtig (von Gütern)‹;
zu
gülte
(die
) 2.Bedeutungsverwandte:
vgl. gültig
Belegblock:
Mon. Boica, NF.
2, 1, 55, 21
(nobd.
, 1464
): allein hab ich hernach beschrieben die klein man lehen [...], die auch gern guͤlthaftig damit wuͤrden, als [...].
Ebd.
136, 5
: Peter hat ein guͤtlein; ist sein freye aygen gewest, und hat sich gulthaftig und hindersesz der herrschaft gemacht.
Ebd.
268, 29
.