examinieren,
V.;
aus
lat.
examināre
›abwägen, untersuchen, prüfen‹
(Georges, Neub.
).1, 1933
›jn. befragen‹; überwiegend speziell: ›jn. verhören, ausforschen, peinlich befragen‹; ›jn. prüfen, abfragen‹; ›jn. einer Prüfung unterziehen‹; ›js. Kompetenz, Eignung für eine bestimmte Aufgabe überprüfen‹; gelegentlich mit Sachobjekt: ›etw. prüfen, untersuchen‹;
vgl.
examen
.Bedeutungsverwandte:
ausfragen
behören
beichten
erforschen
fragen
investigieren
peinigen
probieren
untergründen
verhören
versuchen
Syntagmen:
j
. (z. B. der assessor / banrichter / nachrichter / prediger / superattendent, meister des schwertes
) jn. e
., das kamergericht jn. e
., jn
. (z. B. den weber, die beklagten / geweihten / malefizpersonen / prediger / täter, die gelerten personen, die hauptleute von den verrätern
) e
., etw
. (z. B. das gewissen / öl / wasser
) e
., jn
. [wie] (z. B. bas / fleissig / streng / wol, in der geheim
) e
., jn. auf js. anzeigen, seiner geburt / geschicklichkeit / lere / redlichkeit halben e
., j. e., wie [...]
; zur Subst.: mit dem e. auf dem rathaus anlaufen
.Wortbildungen
examination
behörung
erforschung
ersuchung
Belegblock:
Luther, WA
26, 235, 31
(1528
): Der [Superattendent] soll verhoͤren und examiniren, wie sie [prediger] ynn yhrer lere und leben geschickt, ob das volck mit yhnen genugsam versehen sey.
Ebd.
38, 116, 23
(1533
): Jch hoͤre wunder sagen, wie schimpflich die Verhoͤrer auff dem Rathause zu Leipzigk sind angelauffen mit jrem examinirn.
Chron. Köln
3, 874, 23
(Köln
1499
): under den waren die heuftluden van den verrederen, ind also wart der ein angegriffen, upgeslossen ind examiniert, dat he der dait plichtich vonden wart.
Laufs, Reichskammergo.
137, 23
(Mainz
1555
): Ob aber einer urkundt zu bringen nicht vermöchte, soferr sich dann derselbig durch das cammergericht examiniren lassen und alßdann approbirt würde, soll er auch [...] hinfür zugelassen werden.
Roloff, Brant. Tsp.
786
(Straßb.
1554
): So woͤllen wir sie auch probieren / | Und in der geheim sie examinieren.
Schlosser, H. v. Sachsenh.
2429
(schwäb.
, 1455
): mir [Eckart] ist nit gaͮch, | Ich muß den man baß examiniern.
Baumann, Bauernkr. Oberschw.
223, 33
(schwäb.
, v. 1542
): Die wurden gefragt und examiniert vom nachrichter [...], wöllten nit recht daran.
Chron. Augsb.
7, 488, 6
(schwäb.
, zu 1563
/4
): nachmals ward ain anderer von den predicanten verordnet [...]. den hetten die prediger zuͤvor geexaminiert.
Rauwolf. Raiß
41, 1
([Lauingen
] 1582
): Dise
[Bürger im Richteramt]
[...] examinieren vnnd peinigen die Thaͤter vnd beklagte / vmb jrer missethat vnd vbertrettung willen. Rot
309
(Augsb.
1571
): Examination, Erforschung / behoͤrung / ersuchung.
Henisch
962
(Augsb.
1616
): Sein Gewissen examiniren / beichten.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
348, 37
(m/soobd.
, 16. Jh.
): Wan ain oder mer malefizpersonen im purkfrid und freihaiten der herrschaft Pfanberg einkomben, miessen dieselben durch den panrichter in Steyr examiniert [werden].
Wackernell, Adt. Passionssp. H. II,
951
(tir.
, 1514
): Der wirt in dan wol examinieren | Auf unser anczaign und klag, | Das er in nit ledig lassn mag.
Laufs, a. a. O.
103, 13
; Ries, Rechenb.
H 4r, 6
; Sachs
4, 212, 36
; 22, 31, 26
; Koller, Ref. Siegmunds
131, 18
; 142, 8
; Kohler, Ickelsamer. Gram.
11, 20
; Memminger Chron.
32, 24
; Schöpper
97b
; Barke, Spr. d. Chymie.
1991, 232
; Schulz/Basler, Neub.
5, 372
.