entlehen,
ent|
1
lenen,
V.
1.
›sich von jm. etw. ausleihen, borgen, etw. entleihen‹; vornehmlich auf Geld oder bewegliche Gegenstände bezogen, die vom Verleiher unentgeltlich oder gegen eine Zahlung von Gebühren oder Zinsen für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden; vereinzelt auf Personen bezogen; im Part. Prät. mit Tendenz zum lexikalisierten Adjektiv, dann etwa: ›bei jm. / e. S. vorhanden, aber für ihn / es nicht wesentlich, nicht zu ihm gehörend‹; vereinzelt subst.;
zu
ent-
 6,
lehenen
 2.
Bedeutungsverwandte:
abborgen
 1,
aufbringen
 15,
aufnemen
 16,
1
borgen
 5; vgl.
1
aufbrechen
 13,
entleihen
,
leihen
 3.
Gegensätze:
abzalen
,
ausleihen
 1,
1
borgen
 4,
darlegen
(V.) 3,
wiedergeben
.
Syntagmen:
jn
. (z. B.
einen predicanten
) /
etw
. (z. B.
einen esel / mantel / pfenwert
›Ware‹
/ zins, bücher, geld / gut / wein / wer
)
e., etw. auf wucher, um zins, von jm
. (z. B.
von den juden / nachbarn
)
e
.
Wortbildungen
entlehener
›Entleiher‹ (dazu bdv.:
glaubnemer
,
schuldner
; ggs.:
leiher
 1).

Belegblock:

Luther, WA
19, 562, 12
(
1526
):
Das er aber sagt ,Der gottlose borget‘, ist nicht zuverstehen, das die reichen von den menschen gut entlehnen, sondern [...].
Köbler, Ref. Wormbs
248, 10
(
Worms
1499
):
SO einer vnser Burger [...] dem andern ein ding luhe od’ entlehente einem andern zu verpfenden [...]. So soll der entlehener flyss haben vñ alle syn vermoͤge͂ thuͦn dem lyher die gelihen habe [...] wider zuloͤsen.
Ebd.
14
:
ob auch zu der zyt des entlehens von keiner zyt des wid’gebbens geredt were.
M. Cunitia. Ur. Prop.
208, 41
(
Öls
1650
):
Der Mond aber / und die andern Planeten / als die mit von der Sonnen entlehntem Lichte leuchten.
Köbler, Ref. Nürnberg
304, 12
(
Nürnb.
1484
):
Von entlehenter habe inen beden zu nutz vnd frommen.
Sachs
21, 155, 27
(
Nürnb.
1563
):
Die ersten zwen pfenning mus ich [Schmied] han, | Daß ich darmit zal wider ab, | Was ich in jugend entlehent hab.
Dietrich. Summaria
27v, 29
(
Nürnb.
1578
):
Historia / wie der HERR Jesus kurtz vor seinem leiden zu Jerusalem auff einem entlehenten Esel eingeritten sey.
Bihlmeyer, Seuse
174, 23
(
alem.
,
14. Jh.
):
So heiss ich [Seuse] unweslich, dem daz lieht der tugent in entlenter, unsteter, unvolkomenr wise lúhtet.
Goldammer, Paracelsus
2, 139, 17
(
1530
/
5
):
wer ist der ratherr, der ein heller auf seine witz endlehnen darf, ich geschweige nehmen?
Kurrelmeyer, Dt. Bibel
1, 21, 6
(
Straßb.
1466
):
Der do eyscht von dir dem gib: vnd der do woͤl entlehen
[
Emser
1527:
borgen
;
Eck
1537:
lehen
;
Luther
1545, Mt. 5, 42:
abborgen
]
von dir nichten versags im.
Bolte, Pauli. Schimpf u. Ernst
1, 325, 19
(
Straßb.
1522
):
Uf einmal het einer Gelt entlehenet uff sein Truͤwe [...], uff ein Zil widerzuͦgeben.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen
240, 19
(
halem.
,
1525
):
welher gelt umb zins uslicht oder entlehnet, sol [...].
Köbler, Stattr. Fryburg
212, 18
(
Basel
1520
):
Wir ordnen [...] das vnßre inwoner [...] mit den Juden dhein gemeinschafft haben / noch ichts von jnen entlehnen.
Chron. Augsb.
5, 2, 16
(
schwäb.
,
1523
/
7
):
auch die, so die biecher entlechnen, die leichen sy darnach andren leütten.
Chron. baier. Städte. Regensb.
194, 9
(
moobd.
,
1542
):
man hat einen predicanten von Nürnberg entlehet.
Luther. Hl. Schrifft.
2. Mose 22, 13
;
Köbler, Ref. Wormbs
330, 23
;
Kurrelmeyer, a. a. O.
3, 229, 12
;
Barack, Zim. Chron.
1, 482, 8
;
Chron. Augsb.
8, 222, 11
;
Schöpper
84b
;
85b
;
Maaler
104v
;
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
139
;
Rwb
2, 1575
 f.;
Schweiz. Id.
3, 1240
;
Schwäb. Wb.
2, 733
f.
Vgl. ferner s. v.
abschätzig
 1,
a|we
 1,
icht
 2.
2.
›etw. (von jm. / e. S.) übernehmen, sich zu eigen machen‹; meist auf abstrakte Bezugsgrößen (z. B. Gedanken, Zitate) bezogen; in Fachtexten auch: ›etw. entnehmen‹; in 1 Beleg: ›etw. (als Abgabe) verlangen, beanspruchen‹;
zu
ent-
 6, vgl.
lehenen
 2.
Späteres Frnhd.
Bedeutungsverwandte:
nemen
 2; vgl.
abborgen
 2.

Belegblock:

Österley, Kirchhof. Wendunmuth
1, 5, 1
(
Frankf.
1563
):
Darumb hab ich [...] mit diesem zeichen ☞ was auß dem Bebelio
[Heinrich Bebel]
entlehnet, gemercket.
Dünnhaupt, Werder. Gottfr. v. Bullj.
18, 11
(
Frankf./M.
1626
):
Darauff antworten wir: Daß solche Freyheit von den Frantzosen mit gutem Fug entlehnet
(Kontext: Abweichungen vom vorgeschriebenen Versmaß).
Opitz. Poeterey
26, 35
(
Breslau
1624
):
So Heinsius in dem Lobgetichte des Weingottes / welches er auch zum theil von dem Ronsardt entlehnet.
M. Cunitia. Ur. Prop.
159, 51
(
Öls
1650
):
Es wird aber in solchem fall ein gantzer Zirckel / in seine 12 Signa zerfellet / entlehnet / und der gesambten oder kleineren Zahl zugesetzt.
Ebd.
161, 17
:
Derowegen entlehne ich von den 18 Jahren als der Tage nechst groͤssern sorte 1. bleiben 17 [...]; und das entlehnte Jahr in seine 365 Tage auffgeloͤset / addire ich den 19 Tagen [...].
Opitz. a. a. O.
54, 17
;
M. Cunitia. a. a. O.
161, 22
;
162, 1
.
3.
›(ein Gut) als Lehen annehmen‹;
Spezialisierung zu 1; zu
ent-
 6, vgl.
lehenen
 2.
Bedeutungsverwandte:
entnemen
 2,
nemen
 4.

Belegblock:

Welti, Stadtr. Bern
111, 30
(
halem.
,
1343
):
wenne dehein man [...] an sin alter komet, [...] das wir von dem von deshin [...] enkein sunder guͦt nemen noch entlechen suͥllen.
Winter, Nöst. Weist.
3, 15, 36
(
moobd.
,
1581
):
ob ainer zu dem winter ain lehen auf arbait entnäme, und wann dann der summer käme, das derselb wider von ainem andern entlechnen [...] wollt, soll [...].
Rwb
2, 1575
;
Pfälz. Wb.
2, 910
.
4.
›jm. etw. als Lehen geben, jn. belehnen‹;
konversosem zu 3; zu
ent-
 6,
lehenen
 3.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
auspraktizieren
,
benennen
 2.

Belegblock:

Bernoulli, Basler Chron.
4, 423, 22
(
alem.
,
um 1454
):
des hand im [kunig Sigmunt] geholffen die Switzer und richstette [...], deren maniger entlechnet was von hertzog Fridrichen.
Winter, Nöst. Weist.
3, 372, 27
(
moobd.
, Hs.
um 1545
):
welicher sein hauß [...] ausserhalb der herschaft wissen versetzt [...] und dem aigen
[›Leibeigenen‹]
darinn er sitzt etwaß entlechet [...], sol [...].
Rwb
2, 1575
.