empfindnis,
die
;-Ø/-nisse
;empfinden
(V.).1.
›(Fähigkeit zur) Sinneswahrnehmung‹; vgl.
empfinden
(V.) 1.Bedeutungsverwandte:
gehörde
verstand
empfindung
Belegblock:
Maaler
101v
(Zürich
1561
): Die groß forcht hat mir allen verstand vñ Empfindtnuß hingenommen.
Lauater. Gespaͤnste
12v, 15
(Zürich
1578
): daß sich vil lüt selber berede͂d / sy saͤhind [...] Gspaͤnst / welches allein [...] vß bloͤdigkeit der empfindtnussen [...] kompt.
Ebd.
18v, 8
: Ein glyche gestalt hat es mit der gehoͤrd vnd anderen empfindtnussen auch.
Brack
a 5r
; Schwäb. Wb.
2, 705
f.2.
›als sinnlich gedachte innerliche Erfahrung, (seelisches) Erleben, Gefühl‹; auch: ›Fähigkeit, Aufnahmebereitschaft für seelisches Erleben‹; zu empfinden
(V.) 2; eng anschließbar an 1.Bedeutungsverwandte:
1
bekerung
empfängnis
erfarung
empfinden
das
), empfindung
Gegensätze:
1
glaube
kunst
Syntagmen:
die e
. (Subj.) e. S. wiederstreitig sein, in dem gemüt beschehen
; etw
. (z. B. die theologie
) eine e. sein
; die sele
(Subj.) etw. mit e. bekennen, j. nach e
. [wo] hingehören, das gemüt zu e. auftun
; die e. der erleuchtnis, götlicher süssigkeit, ewiger / geistlicher dinge
; die verständliche e
.; eine schickung zu der e
.Belegblock:
UB Zug
196, 45
(halem.
, 1381
): sol denn jeklicher komen fúr den [ze richten], da er denn hin gehoͤrt nach enpfintnúst.
Schmidt, Rud. v. Biberach
146, 8
(whalem.
, 1345
/60
): als liplicher dingen enphindung beschiht mit liplichen sinnen, also beschiht och geistlicher dingen enphintnissi in dem gemuͤte mit geistlichen sinnen.
Ebd.
150, 17
: Noch daz bekennen ist vnphintlich nv́t, ,want enphintnissi ist widerstritig dem geloͮben‘.
Ebd.
68, 4
; 159, 13
; 16
. Schwäb. Wb.
2, 705
f.‒
Vgl. ferner s. v. empfängnis
5.