einzug,
der
;
-s/-e
+ Uml.
1.
›das Einziehen, Einnehmen von etw. (z. B. eines Geldbetrages)‹;
zu
einziehen
(V.) 1.

Belegblock:

Rennefahrt, Zivilr. Bern
805, 15
(
halem.
,
1615
):
Von inzug deß eynunggelts.
Rwb
2, 1500
.
2.
›das Insichkehren, Rückzug in sich selbst; Einstellung der Außenwahrnehmung‹;
zu
einziehen
(V.) 2.

Belegblock:

Pfeiffer, K. v. Megenberg. B. d. Nat.
8, 18
(
oobd.
,
1349
/
50
):
Der slâf ist niht anders wan ain einzug der sêle auf sich selber [...]. daz verstên ich alsô, daz der slâf sei ain einzug der werk der auzwendigen kreft der sêl. diu werk sint hœren, sehen [...]. und der einzug kümpt von dem daz die gaist betrüebt sint oder sich inziehent von der glider müeden.
3.
›Einwand, Widerspruch, Einrede‹; auch: ›Argument‹;
vgl.
einziehen
(V.) 3.
Wobd.
Bedeutungsverwandte:
einrede
 1,
fürwort
,
hinterhalt
,
weigerung
; vgl.
auszug
 13,
gegenwurf
 3.
Syntagmen:
einzüge einbringen / machen / wiederlegen
;
jn. der einzüge
(Gen.obj.)
unterstehen
›bezichtigen‹;
etw. ane e. bezalen, etw
. (Subj.)
ane e. bleiben / folgen, j. mit einzügen wieder etw. fechten, etw. nach einzügen beschliessen
;
gomorrische / lutherische / sodomische / unbilliche einzüge
.

Belegblock:

Goldammer, Paracelsus
2, 255, 8
(
um 1534
):
ir wissent all in gemein, wie lästerlich ir ingeredt haben den klosterleuten, [...] und habt vil sodomisch und gomorrisch einzüg einbracht.
Ebd.
4, 280, 15
(
1530
):
darauf folgt ohn allen einzug, einred, auszuwandern in alle welt.
UB Zug
1082, 248
(
halem.
,
1467
):
dz wir unbillichen inzúgen understanden werdent (und) von únserm erberen kouff getrungen werdent.
Qu. Schweiz. Gesch.
1, 267, 23
(
halem.
,
um 1470
):
so ward es [...] nach vil inzügen beschlossen wie obstat, und ouch gehalten.
V. Anshelm. Berner Chron.
4, 278, 14
(
halem.
,
n. 1529
):
Wider den 11. artikel, mit vil andren inzuͤgen, hat Eck 7 tag gefochten, da wenig gewunnen.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
261
(
Genf
1636
):
Inzug / m. einfuͤhrung einer beweißred.
UB Zug
1406, 14
;
Baumann, Bauernkr. Oberschw.
99, 19
;
Rwb
2, 1500
;
Schwäb. Wb.
2, 668
.
4.
›das Einziehen, Eintreffen an einem Ort‹; im Einzelnen:
a) ›(festlicher, feierlicher) Einzug von Personen an einen Ort‹; vgl.
einziehen
(V.) 5.
Bedeutungsverwandte:
zukunft
; vgl.
einziehung
 3.
Syntagmen:
e. halten, jm. den e. befelen
;
eines einzugs gewar werden
;
sich an einem e. ärgern, j
. (z. B.
zweierlei volk
)
sich bei einem e. finden, j. sich im e. erzeigen / halten
;
der e. des herren Christi
;
der betlerische / schönste e
.
b) ›Wohnsitznahme, das Niederlassen an einem Ort‹ sowie metonymisch ›Gebühr für die Wohnsitznahme in einer Gemeinde‹; vgl.
einziehen
(V.) 5.
Gehäuft wobd.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
behausung
,
beherbergung
 1,
einkeren
 1 (subst.),
wiederaufnemung
.
Wortbildungen:
einzuggeld
›Gebühr beim Zuzug in eine Gemeinde‹,
einzügling
›Zugezogener, Fremder‹ (dazu bdv.:
fremder
,
hintersasse
),
einzugsgerechtsame
wohl ›Zuzugsgebühr, Einwanderungsgebühr‹.
c) ›feindlicher, kriegerischer Einfall in ein Land‹.
Bedeutungsverwandte:
überfal
 5; vgl.
anfal
 11,
angrif
 8.

Belegblock:

Zu a):

Luther, WA
47, 407, 5
(
1537
):
Gott hatte Christo aufferleget, ehr solte zu Jherusalem einreitten als ein konig auff einem esel [...] der einzug ist ihme befohln.
Ebd.
52, 11, 26
(
1544
):
Das also das gantze Jerusalem solches einzugs muß gewar werden, den Esel unnd disen armen Koͤnig sehen [...], von welchem Zacharias hette geweyssagt, Und die Juͤden gewarnet, da sie sich an der armen gestalt und dem bettlerischen einzug nit solten ergern.
Buck, U. v. Richent. Chron. Conz.
103, 29
(
alem.
,
um 1430
):
[marggrauff Fridrich] kam mer dann mit fünf hundert pfärden, all mit silbrinen und vergültinen kettinen und was das der schönst inzug, der ie vor gesehen was.
Chron. Augsb.
7, 475, 12
(
schwäb.
, zu
1559
):
wie sich ain ersamer rat gegen Ir kay. mt. im einzug der stat Augspurg halten und erzaigen möcht.
Luther, WA
10, 1, 2, 45, 17
/18 Var.;
Dietrich. Summaria
27v, 42
;
Rwb
2, 1499
.

Zu b):

Kollnig, Weist. Schriesh.
157, 18
(
rhfrk.
,
1595
):
so ein gemeinsman von dem ort Ilvesheim hinwegzeucht [...] und ihn gerewet und wider in Ilvesheim ziehen tut, derselbige ist gleich wider sein einzug und andere sachen schultig [...] zu tun.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen
283, 34
(
halem.
,
1531
):
wellicher also zuͦ ainem insessen genomen wirt, der sol der oberkait also bar zu rechtem inzüg geben.
Ders., Lands. St. Gallen
23, 37
(
halem.
,
1535
):
so mim gnedigen herr nit geschwornen haben, jung knaben, dienstknecht oder inzügling oder ander, die sollend schweren.
Graf-Fuchs, Ämter Interl./Unterseen
461, 16
(
halem.
,
1582
):
haben wir [...] geraten und erkent, das gemelte burger [...] deß wynschenckens, brotbachens [...] gebruchen söllind und mögind und dheinem hindersessen noch inzugling daselbs gezimen noch zuͦgelassen werden, inen daran intrag zethuͦnd.
Schnyder, Qu. Zürcher Wirtsch.
610, 36
(
halem.
,
1638
):
habend wir uns dahin erklärt, zwen oder drey der fürnembsten in das burgerrecht allhie, ohne oder mit uflag ynzuggelts [...] uffzenemmen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 390, 10
(
schwäb.
,
1578
):
so ainer gegen ainer ausländischen sich verheuraten wurde, solle selbige 50 fl vermögens haben [...] und 2 salzscheiben, und dise zwar vor der hochzeit, für einzugs-gerechtsame [...] bezahlen.
Rot
345
(
Augsb.
1571
):
Reception, Wider auffnemung / einzug / behausung / berherbergung / das einkeren.
Welti, Stadtr. Bern
437, 1
;
Rwb
2, 1499
 f.;
Pfälz. Wb.
2, 847
.
Vgl. ferner s. v.
aufsaz
 7.

Zu c):

Grossmann, Unrest. Öst. Chron.
50, 14
(
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
auff demselben lanndtag weg furzenemen, dadurch der Turckhen intzug untterstanden wuerdt.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
279, 36
(
m/soobd.
,
1532
):
das in den jungisten krieg und in den Turkischen einzugen etliche grund verderbt und verprent sein worden.
Grossmann, a. a. O.
119, 30
;
Rwb
2, 1499
.