einzelig,
einzelich,
Adj.
/ Adv.
1.
›einzeln, unverbunden; nicht zusammen, gemeinsam, in einer Gruppe‹; ›gesondert, individuell; eins nach dem anderen‹; meist adverbial; zu
einzel
1.Bedeutungsverwandte:
besonder
einliz
einzel
einzig
Syntagmen:
etw. e. dichten, etw
. (z. B. rübensamen
) e. in einen acker stossen, j. e. heranreiten, jn. e. mit klage antasten
.Belegblock:
Chron. Magdeb.
2, 62, 31
(nrddt.
, 1565
/6
): hieraus thaten unser knechte ihren reutern, wan sie entzlich und besonder heran ritten, unversehens viel schaden.
Strehlke, Nic. Jerosch. Chron.
5868
(preuß.
, um 1330
/40
): Iz wêr zu hô, zu breit, zu lanc | [...] | daz gar zu intrichtene | und ênzillîch zu tichtene.
Loose, Tuchers Haushaltb.
34, 16
(nürnb.
, 1513
): 1 maß sol ich pei ainczlich pei ime holen laß.
Franck, Decl.
334, 5
(Nürnb.
1531
): das die sach dester gründtlicher an tag komme / so wil ich sie einzaͤlig bede mit klag antasten.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
195, 33
(Nürnb.
1548
): es ist ein stein [...] er wechst nit / so wechst nichts auß jm / also ist Abraham auch gewest / ein eintzeliger Man / hat ein vnfruchtbars weib.
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
130, 27
; Chron. Nürnb.
2, 349,
Anm. 5; Pfälz. Wb.
2, 845
; Schwäb. Wb.
2, 666
.2.
›einzig‹; ›nur einmal vorhanden‹; ›einzigartig‹; die Einmaligkeit, Alleinstellung bzw. Herausgehobenheit, Einzigartigkeit einer Bezugsgröße kennzeichnend; zu
einzel
2.Bedeutungsverwandte:
erwält
sonderlich
einliz
einzig
Belegblock:
Luther, WA Tr.
4, 163, 15
(1538
): Der Papst hat diese sonderliche enzliche Gabe [keusch ohne Ehe zu leben] ohne Gottes Gnade ingemein wollt dringen und erzwingen, [...]; aber wie es gerathen ist, das siehet man wol.
Voc. inc. teut.
a vjv
(Speyer
um 1483
/4
): Ainzellig erwelt Selectus.
v. Keller, Ayrer. Dramen
2343, 26
(Nürnb.
1610
/8
): hie ich gar kein Schwester han, | Dann ich bin nur ein eintzlichs Kind.
Qu. Brassó
4, 49, 33
(siebenb.
, 1626
): dass er ihn ohn einzelich
[hier: ›irgendeine‹]
Ursach erstochen hat.