einwoner,
der
;
–/-Ø
; auch + Uml.;
vgl. auch
inwoner
.
1.
›Einwohner, Bewohner, Bürger eines Ortes, Landes usw. (auch von Größen, die als Raum gedacht werden)‹; speziell: ›Einheimischer‹;
zu
einwonen
.
Zur Sache:
Lex. d. Mal.
3, 1747
.
Bedeutungsverwandte:
beigesessene
,
1
bürger
 2,
entwäler
,
untertan
.
Gegensätze:
ausländer
 1,
ausman
.
Syntagmen:
die einwoner erschrecken, das land
(Subj.)
die einwoner ausspeien
;
der e
. (Subj.)
etw. zalen, die einwoner etw. anschauen / hören / verspüren, mangel haben
;
den einwonern etw. verleihen
;
j. auf die einwoner herabsehen
;
die einwoner der erde / stat / welt, des amptes / himmels / landes
;
die geistlichen einwoner
.
Wortbildungen:
einwonerin
,
einwonerordnung
.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
3. Mose 18, 25
(
Wittenb.
1545
):
ich wil jre [Heiden] missethat an jnen heimsuchen / das das Land seine Einwoner
[Hs. W, 15. Jh.:
entweler
]
ausspeie.
Ebd.
Jes. 12, 6
:
Jauchtze vnd rhüme du Einwonerin zu Zion / Denn der Heilige Jsraels ist gros bey dir.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
583, 2437
(
Magdeb.
1608
):
DEnn als ehemals die Teutschen Wallen / | Jn Jtaliam eingefallen / | Die einwohner also erschreckt / | Das sich jeder fuͤr jhn versteckt.
Kehrein, Kath. Gesangb.
3, 158, 7
(
Köln
1582
):
Siht er [Got] herab, wie ihm gefelt, | Auff die einwoͤner aller welt.
Ralegh. America
1, 30
(
Frankf.
1599
):
damit wir den Ort mochten erlangen / welchen die Hispanier Puncto de los Espannoles, vnd die Eynwohner Conquorabia nennen.
Österley, Kirchhof. Wendunmuth
4, 45, 6
(
Frankf.
1603
):
Um guter ordnung [...] willen nam die stadt mercklich an mannen, aber nicht so viel zu an frawen, also daß die einwohner an weibern mangel und gebrechen hetten.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.
21, 41, 14
(
schles.
,
1536
):
haben wir [...] allen einwonern und auslendern [...] diese hiernochgeschriebene begnadung und freiheit zu bergwergsgerechtigkeit vorliehen.
M. Cunitia. Ur. Prop.
260, 35
(
Öls
1650
):
weder vor⸗her noch hernach
[einer Sonnenfinsternis]
einiger defect an der Sonnen von der Erden Ein⸗wohnern moͤgen verspuͤret werden.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 85, 8
(
schwäb.
,
1588
):
Einwohnerordnung mit vihe halten.
Ebd.
30, 25
;
743, 30
;
Doubek u. a., Schöffenb. Krzemienica
728
;
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
5, 11
;
Dasypodius
460r
;
Mylius
G 8v
;
Schweiz. Id.
16, 313
.
Vgl. ferner s. v.
ausman
,
ausrotten
 2,
auswendig
 7.
2.
›Bewohner, Ansässiger eines Ortes, der das Bürgerrecht nicht besitzt‹;
zu
einwonen
.
Bedeutungsverwandte:
beisesse
 3.
Gegensätze:
1
bürger
 2.

Belegblock:

Roder, Stadtr. Villingen
97, 23
(
önalem.
,
1495
):
dieselb freiheit allein burger und burgerinnen zu Villingen und keinen beisessen noch einwoner daselbs in sunder bestimpte.
Rwb
2, 1491
;
Pfälz. Wb.
2, 843
;
Schweiz. Id.
16, 314
;
Schwäb. Wb.
2, 664
.