einstehen,
V., unr. abl.
1.
›sich an einem Ort (bzw. in einem Innenraum) aufhalten, befinden; an einem Ort bleiben‹; subst. im mystischen Kontext: ›(ausfüllendes) Vorhandensein, Existenz; Zustand des In-sich-selbst-Ruhens‹; zu
ein-
5.Bedeutungsverwandte:
einsitzen
Belegblock:
Quint, Eckharts Pred.
1, 225, 8
(E. 13.
/A. 14. Jh.
): Got ist ein einvaltig instan, ein insiczen in sich selber.
Chron. Augsb.
2, 104, 2
(schwäb.
, Hs. 16. Jh.
): [der bischoff] macht ain sollich täding
[für das reformierte Kloster]
, daß sie [closterfrawen] den orden halten solten und über zwai jar einstan [...], und welche das nit tuen wolt und herauß wolt kommen, der solt [...]. Winter, Nöst. Weist.
4, 49, 26
(moobd.
, M. 16. Jh.
): man soll auch alles viech fur den halter treiben was instet zu Soss in dem aigen.
Quint, a. a. O.
56, 10
.2.
›sich wohin, zu jm. begeben; sich bei jm. einstellen; einer Gemeinschaft beitreten, sich ihr anschließen‹; zu
ein-
2.Wortbildungen:
einstand
Belegblock:
Kollnig, Weist. Schriesh.
89, 20
(rhfrk.
, o. J.): Derselbige
[neu gewählte Gerichtsperson]
pflegt hernacher seinen aydsbrüdern, sambt deren weibern zum einstand einen imbis zue geben. Sachs
21, 16, 9
(Nürnb.
1550
): Wer mein beger, | Der mag sich zu mir machen her, | [...] | Wenn er will, so mag er einstahn, | Eh im sein kranckheit grösser wachs | Und uberhand nem, spricht Hans Sachs.
Rwb
2, 1466
; Schweiz. Id.
11, 612
.