einbinden,
V., unr. abl.
1.
›etw. (in etw.) einbinden, -wickeln, -packen, -passen‹; im Einzelnen: ›ein Buch binden, mit einem Einband versehen‹; auch: ›etw. (z. B. einzelne Lagen ohne Einband) in ein Buch einbinden, einem Text beibinden‹; ›ein Kind wickeln‹;
vgl.
ein-
 1; 4,
binden
 5; 12.
Bedeutungsverwandte:
einfesseln
,
einfetschen
; vgl.
anfesseln
,
anschlaufen
 1,
bewellen
 1,
binden
 5; 12,
gebinden
.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
den kalender, das buch
)
e
.,
jn. / etw. in etw
. (z. B.
den karbunkel in die säule, das buch in leder, das kind in tücher / windeln, das buch in das buch
)
e
.,
etw. mit etw
. (z. B.
den artikel mit dem coment, bücher mit brettern
)
e
.

Belegblock:

Ziesemer, Gr. Ämterb.
273, 28
(
preuß.
,
1416
):
1 antiphonarium ane nothen ingebunden by dem salter.
Luther, WA
30, 2, 109, 18
(
1529
/
30
):
das er solch Buͤchlin lies abschreiben, sonderlich einbinden und seer lieb hatte.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
662, 4881
(
Magdeb.
1608
):
Ein Auge von der schwartzen Katzen / | Ein langer schwantz von einer Ratzen. | Das jhm die Großmutter einbund / | Damit er nicht wuͤrde verwundt.
Kehrein, Kath. Gesangb.
1, 107, 18
(
Köln
1619
):
Das Kindlein fein, | Jn tuͤchlein eingebunden, | Bey der Muͦtter sein.
Wickram
4, 49, 35
(
Straßb.
1556
):
ein schoͤnes gebundenes buͤchlin / in welchem die buͤcher Salomonis und der Syrach yn gebunden was.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
131
(
Genf
1636
):
einbinden / einfaͤsseln.
Morrall, Mandev. Reiseb.
157, 4
(
schwäb.
,
E. 14. Jh.
):
die súle da sind in gebunden groß karwunckel.
Henisch
386
(
Augsb.
1616
):
Das buch in leder einbinden lassen.
Luther, WA
28, 608, 32
;
Österley, Kirchhof. Wendunmuth
1, 142, 10
;
Lemmer, Amman/Sachs. Ständeb.
21, 2
;
Rechn. Kronstadt
3, 138, 44
;
Jörg, Salat. Reformationschr.
601, 2
;
Zingerle, Inventare
184b, 3
;
Schweiz. Id.
4, 1350
;
Schwäb. Wb.
2, 591
.
2.
›dem Täufling ein Geldgeschenk beigeben‹; Spezialisierung zu 1, im Übergang zur ütr. Verwendung.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
aussetzen
 13,
bedenken
(V.) 10,
begaben
 1,
begeben
 1.
Wortbildungen
einbindete
›Patengeschenk zur Taufe‹ (dazu bdv.:
gevattergeld
,
göttigeld
).

Belegblock:

Welti, Stadtr. Bern
327, 20
(
halem.
,
n. 1437
):
Wie vil man kinden in binden sol
(Überschrift).
Argovia
9, 92, 34
(
halem.
,
1527
):
Und nimbt der Vatter das
[uneheliche]
Kind nit ei’swegs, so ist die Inbindeten ouch jren
(›gehört das Taufgeschenk der Frau‹).
V. Anshelm. Berner Chron.
4, 528, 13
(
halem.
,
n. 1529
):
dem goͤti
[Täufling]
nach ires lands bruch in einer Eidgnoschaft nammen ingebunden zwe gulden pfenning.
Rennefahrt, Staat/Kirche Bern
920, 6
(
halem.
,
1643
):
dz ein götti oder gotten
[›Pate‹]
dem kind, was standts doch die elteren sind, nit mehr ynbinden sölle, dann ein silber oder goldt cronen.
Rwb
2, 1365
;
Schweiz. Id.
4, 1350
.
3.
›etw. anordnen, verfügen‹; ›jm. etw. auftragen, vorschreiben, befehlen‹; auch: ›jm. etw. einschärfen‹;
vgl.
ein-
 1,
binden
 14.
Seit M. des 15. Jhs.
Bedeutungsverwandte:
auflegen
 11,
1
befelen
 2; vgl.
andingen
 5,
beschreiben
 14,
einbilden
 3,
gebieten
 3.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
den artikel / eidschwur
)
e
.,
das ampt
(Subj.)
jm. etw. e
.,
jm
. (z. B.
dem bürgermeister, der oberkeit, den gerichtsknechten / verwandten, den weibern
)
etw. e
.,
jm. e
. [+ Objektsatz],
jm. e
. [+ Infinitivsatz],
etw
. [wie] (z. B.
ernstlich / sonderlich, hoch und teuer, bei / in eidespflichten, mit ernst
)
e
.
Wortbildungen:
einbinden
(
das
) ›Vorschrift, Ermahnung, Befehl‹ (dazu bdv.:
condition
 3).

Belegblock:

Luther, WA Br.
4, 398, 5
(
1526
/
8
):
Wo der Pfarrherr nicht rechtschaffen ist, so hilft das Einbinden nichts, daß er handeln soll, wie er’s gegen Gott wisse zu verantworten.
Franz u. a., Qu. hess. Ref.
2, 150, 39
(
hess.
,
1532
):
das wir keys. mt. [...] einbinden wollten, zu glauben ader nit zu glauben.
Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
38, 6
(
osächs.
,
1542
/
70
):
Es sal auch den gerichtsknechten [...] bei iren aidespflichten eingepunden und bevohlen sein, [...].
Chron. Nürnb.
5, 790, 21
(
nobd.
,
1516
):
Denen aber, so burgermaister sein, ist aufs ernstlichst eingepunten, das sie die zeit ires ampts dem gemainen nutz zupringen sollen.
Baumann, Bauernkr. Rotenb.
576, 11
(
nobd.
,
1525
):
haben sie daneben uns und inen in aidspflichten eingepunden und uffgelegt, [...].
Lexer, Tucher. Baumeisterb.
46, 6
(
nürnb.
,
1464
/
75
):
so soll im ein paumeister einpinden, die vorgeschribe artickel bei derselben seiner gelüb zu halten.
Bächtold, H. Salat
182, 5
(o. O.
1537
):
Als Gott der vater von ewigkeit | Beschuͦf den himmel und erden breit, | [...] | Ward doch hiebi ingbunden satt, | Zuͦ sterben alls, das leben hat.
Pfeiffer-Belli, Murner im Glaubensk.
3, 82, 28
(
Luzern
1528
):
Disses jnbinden vnd condition sol in grundt nüt, denn die nuwen Christen haltent alles das für erlogen das wider iren glauben ist.
Chron. Augsb.
7, 480, 1
(
schwäb.
, zu
1559
):
auch iren weibern, töchtern und megden einbinden und bevelhen wolten, sich mitler weil anhaims zuͤ enthalten.
Drescher, Hartlieb. Caes.
36, 10
(
moobd.
,
1456
/
67
):
doch ward im das eingepunden und swerleich verpoten, das er dieselben geschrifft fúrbas chainen menschen scholt offenbarn.
Luther, WA
28, 634, 29
;
28, 718, 7
;
UB Zug
1994, 12
;
Chron. Augsb.
4, 390, 1
;
7, 313, 7
;
476, 7
;
Mell u. a., Steir. Taid.
23, 29
;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
529, 2
;
Siegel u. a., Salzb. Taid.
262, 24
;
Schweiz. Id.
4, 1351
.
4.
›(Vieh) im Stall anbinden, halten‹;
vgl.
ein-
 5,
binden
 1; 6.

Belegblock:

Ermisch u. a., Haush. Vorw.
72, 7
(
osächs.
,
1570
/
7
):
Anstatt des gelden viehes ist nutzlicher, das man melckeküe halte oder oxen einbinde.
Ebd.
82, 42
:
Bericht, wie man ochsen, so man uff die mastung einbindet, warten soll.