eichen,
vereinzelt mit anorganischem
-t-
:
eichten,
V.;
zu
mhd.
îchen
›abmessen, eichen, visieren‹
(
Lexer
1, 1411
).
1.
›ein Messgerät prüfen, eichen, mit der festgelegten Norm in Übereinstimmung bringen‹;
vgl.
2
eiche
 2; 4.
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Phraseme:
den bauch eichen
›ein Saufgelage veranstalten‹.
Bedeutungsverwandte:
abwiegen
,
2
amen
 1,
2
justieren
,
pfachten
 1,
setzen
; vgl.
1
abwägen
 2,
ausmessen
 2,
bamen
,
beschütten
 3,
1
hamen
,
1
messen
 1,
metzen
 1.
Syntagmen:
einen stein
›Gewicht‹
, das fas / mas, gewichte / tonnen e., j
. (z. B.
der schultheis / eicher / geschworene
)
etw. e., etw. mit etw
. (z. B.
mit eichen
)
e
.

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
2, 58, 11
(
preuß.
,
1438
):
das die hern [...] senden eren steyn [...] und lassen en ichten, das her 40 ℔ habe.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.
20, 203, 39
(
schles.
,
1518
):
das kolmoss auch dergleich noch gewonlicher weiss und gebur vororden eychten und seczen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 124, 34
(
schwäb.
,
1554
):
da ein baur die hochzeit selbs haben will und den wein außschencken will, der soll den amman daß faß eichten lassen.
Ebd.
716, 20
(
um 1585
):
die meß [...] mit Biberacher eych recht geeichet.
Henisch
821
(
Augsb.
1616
):
Den bauch eichen / sauffen / schwelgen / in sich giessen / trincken.
Toeppen, a. a. O.
633, 12
;
Wutke, a. a. O.
21, 9, 11
;
Müller, Alte Landsch. St. Gallen
21, 41
;
Mollwo, Rotes Buch Ulm
150, 24
;
Gehring, a. a. O.
66, 6
;
Rwb
2, 1299
;
Pfälz. Wb.
2, 746
;
Schwäb. Wb.
2, 558
.
Vgl. ferner s. v.
2
amen
 1,
bauch
 1.
2.
›etw. nach normierten Maßen mit entsprechend normierten Messgeräten auf die jeweils festgelegte Größe, Menge, das festgelegte Gewicht hin prüfen, messen‹; ›etw. (z. B. Wein) im Hinblick auf seine Qualität prüfen‹ (dieser Aspekt basiert auf der Annahme einer Metonymie von Gefäß und Inhalt); in 1 Beleg ütr.: ›jn. (eine Frau) mit unlauterer Absicht vorsichtig umwerben‹;
vgl.
2
eiche
 3; 4.
Vorwiegend Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
abstechen
 7,
2
amen
 2,
1
messen
 1,
pfachten
 2,
visieren
; vgl.
1
beilen
 1,
beschauen
 2.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
eine glocke, steine, wein, x scheffel haber
)
e
.;
jm
. (z. B.
dem bürger / gast
)
etw. e
.;
etw. mit etw
. (z. B.
mit einer ame, mit kübeln
)
e
.

Belegblock:

Chron. Köln
2, 178, 8
(
rib.
,
15. Jh.
):
ouch wart si [clocke] geicht mit der stede roden, dat si me hiette dan 4 voedericher vas.
Fastnachtsp.
712, 20
(
nobd.
,
n. 1450
):
Der eim seim weib geet nach hofiern | Und meint, er wol sie pas visiern, | Denn er sie selber hat geeicht, | Das sie mit freuntschaft von im weicht, | Den schol man beschemen vor allen frauen.
Lexer, Tucher. Baumeisterb.
35, 3
(
nürnb.
,
1464
/
75
):
Er
[Baumeister]
soll auch alle stein
[im Steinbruch]
[...] selbs eichen in den stab, der darzu geordent ist, und dorob zu sein, das dieselben stein alle eigentlichen gemerckt, abgezelt und geeicht werden.
Ebd.
289, 8
:
zwei grosse und zwai kleine kupfrene geslagene alte meß, ettwas mit zu eichen.
Geier, Stadtr. Überl.
255, 20
(
nalem.
,
1594
):
sollen alsdann der schafner und die weinschetzer [...] die vaß [...] an die eich legen, dasselbig ordenlich eichen lassen und gegen der erst sum oder bailung verglichen.
Ziesemer, Marienb. Konventsb.
264,
Anm. 1;
Geier, a. a. O.
320, 22
;
Chron. Augsb.
8, 409, 19
;
Rwb
2, 1298
f.
Vgl. ferner s. v.
ame
 1,
2
amen
 1,
bamen
.