ehevolk,
das
.
1.
›Brautpaar, Paar in der Zeit zwischen Verlobung und Vermählung‹; auch: ›Ehepaar, durch Heirat verbundenes Paar von Mann und Frau‹;
zu
ehe
(
die
) 2.
Bedeutungsverwandte:
par
 1.
Syntagmen:
das e. einsegnen / scheiden / vereinen
;
das e. miteinander hausen, erbar wandeln, den beischlaf halten, etw. glaubhaft halten, zur kirchen gehen
;
das christliche e
.;
das par e
.

Belegblock:

Brinkmann, Bad. Weist.
78, 30
(
rhfrk.
,
1606
):
Von einem par ehevolk hat ein pfarer zu proclamiren zwen batzen zwen pfeing.
Ebd.
79, 33
:
wan ein ehe eingeleutet oder ein par ehevolk zu kirchen gangen, hat man einem mößner ein maß wein [geben].
Fastnachtsp.
546, 15
(
nobd.
,
v. 1494
):
Ob wir das eevolk heint verainten | [...] | Das wer das pest.
Sachs
7, 152, 37
(
Nürnb.
1537
):
Das ein ehvolck fein erbar wandel.
Ebd.
17, 471, 29
(
1562
):
Dergleich ein ehvolck und freundschaftt | Ob einander halten glaubhafft.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 35, 39
(
schwäb.
,
1574
):
es soll bey straff zehen guldin kain bar, es sey jung oder alt eevolck sich [...] miteinander hausen oder den beischlaff halten, sie haben dann zuvor den offnen kürchgang vollbracht.
Luther, WA
52, 223, 22
;
Sachs
21, 230, 5
;
Chron. baier. Städte.
237, 17
;
Turmair
4, 719, 16
;
Rwb
2, 1254
;
Schweiz. Id.
1, 803
.
Vgl. ferner s. v.
adulterieren
 2,
badlon
.
2.
›ehelich geborenes Zwillingspaar unterschiedlichen Geschlechtes‹;
vgl.
ehe
(
die
) 2.

Belegblock:

Turmair
4, 52, 1
(
moobd.
,
1522
/
33
):
wurden auch alweg zwai kind, knäbl und maidl, ein êvölkl, mit einander geborn und starb mittler zeit niemants ab.