ehevolk,
das
.1.
›Brautpaar, Paar in der Zeit zwischen Verlobung und Vermählung‹; auch: ›Ehepaar, durch Heirat verbundenes Paar von Mann und Frau‹; zu
ehe
(die
) 2.Bedeutungsverwandte:
par
Syntagmen:
das e. einsegnen / scheiden / vereinen
; das e. miteinander hausen, erbar wandeln, den beischlaf halten, etw. glaubhaft halten, zur kirchen gehen
; das christliche e
.; das par e
.Belegblock:
Brinkmann, Bad. Weist.
78, 30
(rhfrk.
, 1606
): Von einem par ehevolk hat ein pfarer zu proclamiren zwen batzen zwen pfeing.
Ebd.
79, 33
: wan ein ehe eingeleutet oder ein par ehevolk zu kirchen gangen, hat man einem mößner ein maß wein [geben].
Fastnachtsp.
546, 15
(nobd.
, v. 1494
): Ob wir das eevolk heint verainten | [...] | Das wer das pest.
Sachs
7, 152, 37
(Nürnb.
1537
): Das ein ehvolck fein erbar wandel.
Ebd.
17, 471, 29
(1562
): Dergleich ein ehvolck und freundschaftt | Ob einander halten glaubhafft.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 35, 39
(schwäb.
, 1574
): es soll bey straff zehen guldin kain bar, es sey jung oder alt eevolck sich [...] miteinander hausen oder den beischlaff halten, sie haben dann zuvor den offnen kürchgang vollbracht.
Luther, WA
52, 223, 22
; Sachs
21, 230, 5
; Chron. baier. Städte.
237, 17
; Turmair
4, 719, 16
; Rwb
2, 1254
; Schweiz. Id.
1, 803
.‒
Vgl. ferner s. v. adulterieren
2, badlon
.2.
›ehelich geborenes Zwillingspaar unterschiedlichen Geschlechtes‹; vgl.
ehe
(die
) 2.Belegblock:
Turmair
4, 52, 1
(moobd.
, 1522
/33
): wurden auch alweg zwai kind, knäbl und maidl, ein êvölkl, mit einander geborn und starb mittler zeit niemants ab.