ehesache,
die
;
–/-n
.
›moraltheologische wie rechtliche Angelegenheiten, die die Ehe, die Eheführung sowie den Ehevertrag betreffen‹ (auch als Gegenstand rechtlicher Behandlung, z. B. im
chorgericht
);
vgl.
ehe
(
die
) 2.
Bedeutungsverwandte:
eheordnung
.

Belegblock:

Luther, WA
25, 423, 3
(
1528
/
30
):
In 18. audistis, quomodo instruxerit populum Mose sich vernunfftig zu halden ynn ehesachen.
Ebd.
26, 226, 22
(
1528
):
So sollen die Pfarher ynn den ehesachen, was die grad der sippschafft und der gleichen betrifft, bescheidenlich und vernunfftiglich leren.
Ebd.
30, 3, 205, 4
(
1530
):
Ihr seids nicht alleine, lieben herrn, welche mit den ehesachen viel muͤhe haben, [...]. So habe ich selbs auch alle plage damit, Jch were mich fast, ruffe und schreie, man solle solche sachen der weltlichen oberkeit lassen.
v. Keller, Ayrer. Dramen
125, 34
(
Nürnb.
1610
/
8
):
So thut der Brieff nicht an vns stehn, | Sonder thut Ehesachen angehn.
UB Zug
1715, 3
(
halem.
,
1498
):
Hans [...] hat sich mit seinem Schwiegervater [...] überworfen, weil dieser
[...] sunder im in der esach verheißen, das ein kindt in sol erben als das ander.
Graf-Fuchs, Ämter Interl./Unterseen
366, 18
(
halem.
,
1528
):
Was aber geistlich sachen, alß eesachen [...], beruͤrt, das sol nienan anderst dann [...] an dem chorgericht gevertiget [werden].
Rauwolf. Raiß
42, 20
([
Lauingen
]
1582
):
ob schon die Cadi jetz erzelter straffen vil zu schaffen haben / werdens doch in Ehesachen am aller maisten bemuͤhet.
Luther, WA
32, 376, 36
;
34, 1, 124
; 8;
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 554, 40
;
Rwb
2, 1244
.