ehebrechung,
die
;
-Ø/–
.
›Zuwiderhandlung gegen das vor Gott geleistete eheliche Treueversprechen, in der Regel in Form außerehelicher sexueller Handlungen (theologisch als Kardinalsünde verstanden und juristisch als Verbrechen geahndet)‹;
zu
ehebrechen
.
Bedeutungsverwandte:
befleckung
 1,
ehebruch
,
hurtum
,
unkeuschheit
,
unkeuschung
.
Syntagmen:
die e
. (Subj.)
verborgen sein, von dem herzen gehen
;
ein weib an der e. begreifen, augen vol e. haben
.

Belegblock:

v. Tscharner, Md. Marco Polo
32, 30
(
osächs.
,
2. H. 14. Jh.
):
Von der ebrechunge vorlegin den husvrowin und von der ungehortin muncze.
Gerhardt, Meister v. Prag
55, 22
(Hs. ˹
nobd.
,
1477
˺):
von dem hertzen gen pos gedancken manslacht / eebrechung / vnkeusch / dieberey.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel
1, 368, 1
(
Straßb.
1466
):
Wann die schreiber vnd die phariseer zuͦfuͦrten ein weip begriffen in der eebrechung
[Var. 1478
2
–1518:
eebruch
;
Luther
1545, Joh. 8, 4:
Ehebruch
].
Ebd.
2, 444, 12
:
sy habent augen vol ebrechung
[
Luther
1545, 2. Petr. 2, 14:
Ehebruch
]
vnd vnaufhoͤrnder missetat.
Bömer, Pilgerf. träum. Mönch
78
;
Gerhardt, a. a. O.
59, 12
;
Kurrelmeyer, a. a. O.
1, 59, 8
;
4, 19, 9
;
Schwäb. Wb.
2, 533
.