drohung,
dräuung,
die
;-Ø/-en
.1.
›Androhung von Strafe (für ein zurückliegendes oder gegenwärtiges Fehlverhalten) durch eine rechtlich oder religiös legitimierte Instanz‹; auch: ›(paränetisch motivierte) Warnung vor zukünftigem Übel; Prophezeiung des drohenden Gottesgerichtes‹; zu
drohen
(V.) 1.Bedeutungsverwandte:
ächtung
ermanung
vermanung
warnung
zorn
bedrauung
drohe
Gegensätze:
verheissung
Syntagmen:
die d. fürchten / melden
; jn. der d. erinnern
; die d
. (Subj.) jm. zu herzen gehen
; jn. mit d. leiten / vermanen,
[wozu] bringen, etw. zu tun heissen, jm. von gottes d. predigen
; die d. der strafe
(gen. objectivus), die d. gottes, des herren / propheten / weissagen, der freunde
(gen. subjectivus); die d. auf den keiser
›Ankündigung von Strafe unter Berufung auf den Kaiser‹, die d. über die untat
; die ernsthafte / grosse d
.; die weissagung der d
. (gen. objectivus).Belegblock:
Holland, H. J. v. Braunschw. V. e. vngerat. Sohn
375, 22
(Wolfenb.
1594
): So wil ich dich, als einen gerechten Gott [...] deines gerechten Zorns vnd drewung vber solche vnthat erinnert haben.
Luther, WA
12, 453, 18
(1523
): darinn hat er bewisen ein fein exempel der liebe, das er sie also freuͤndtlich leydet mit verhaschung und droͤung.
Ebd.
33, 585b
, 29 (1530
/2
): wenn wir jnen von Gottes drewung predigen, so sagen sie, man wolle sie regieren.
Rosenthal. Bedencken
25, 5
(Köln
1653
): bey der draͤwung der straff vnd anzeigung deß lohns dencken wir [...] daß wir eines freyen willens seind.
Sievers, Oxf. Benedictinerr.
16, 21
(hess.
, 14. Jh.
): Die ebdisse [...] vochte auch die drauunge des propheten, durch den unse herre sprichit.
Kisch, Leipz. Schöffenspr.
401, 9
(osächs.
, 1523
/4
): das er
[ein der Vergewaltigung bezichtigter Mann]
der dirn ire junkfrauere nicht beraubt habt, [...], sonder vorhin nicht anheimisch gewest sei umb drounge irer freund. Gille u. a., M. Beheim
116, 156
(nobd.
, 2. H. 15. Jh.
): Es wirt lang zeit gut sun und frit | und rechte einikait, damit | chain droung oder echtung.
Ebd.
148, 322
: Nach dem Abdias melte | die droung
[Gottes gegen die Edomiter]
und storung Edom (vgl. Obd. 1-9).
Warnock, Pred. Paulis
14, 25
(önalem.
, 1490
/4
): Pharao [...] wolt nit verston die vermanung gottz, der in stätiklich waz vermanen mit tröwungen.
Ebd.
24, 91
: etliche wysagung ist nit der ewigen fürordnung, sunder allain der tröwung.
Chron. Augsb.
7, 215, 3
; Rwb
2, 1140
; Schweiz. Id.
14, 1586
f.2.
›Androhung von (nicht legitimierter) Gewalt gegen Personen oder Sachen (allgemein)‹; zu
drohen
(V.) 2; häufig mit der Tendenz zu: ›(mit Gewaltanwendung einhergehende) Einschüchterung, Drangsalierung, Nötigung schwächerer, abhängiger Personen‹; vgl. drohen
(V.) 3; generalisierend: ›verbale, gestische Aggression‹; vgl. drohen
(V.) 5.Phraseme:
ane alle drohung
›ohne Zwang‹.Bedeutungsverwandte:
gebot
geschrei
gewaltsame
truz
der
) 1, versprechung
absagung
drohe
Gegensätze:
1
bet
Syntagmen:
die d. abstellen / anzeigen / erbieten / erleiden / hören / tun, drohungen ins werk setzen
; die d
. (Subj.) jn. scheiden, jm. begegnen
; jn. durch die d. abschrecken, schade
(Subj.) mit der d. geschehen
, j. jn. mit der d. bewegen / dringen / nöten / treiben / überfaren / zwingen,
[wozu] bringen
; die offenbare / wissentliche d
.Belegblock:
Opel, Spittendorf
12, 32
(osächs.
, um 1480
): dieselbigen wurden so jemmerlich durch böse, unvernunftige wort uberfahren und mit drauung, sie wolten die [...] aus der stadt dreiben.
Ebd.
429, 12
: der rath dann die leute darnach mit geboten unde trauungen darhin brachte, das [...].
Kisch, Leipz. Schöffenspr.
442, 9
(osächs.
, 1523
/4
): wolde er [mit der armbrust] einen pfeil in ine schießen, und hette ime damit eine wissentliche offenbare droeunge getan.
Kehrein, Kath. Gesangb.
3, 114, 1
(Bodenseegeb.
, 1517
): Die schreiber, Priester, Pharisei | Mit trewung vnd grossem geschrai | Bewegten Pontium, das er | Ließ Jesum für gericht und schwer | Stellen.
Jellinek, Friedr. v. Schwaben
5725
(schwäb.
, Hs. 1478
): Laster sol unns nimmer bestan. | Unns schait trewung noch bett, | Das wir an eren seyen unstet.
Chron. Augsb.
2, 306, 18
(schwäb.
, Hs. 16. Jh.
): darzu bin ich genött und zwungen worden mit großer marter und dreuung mit noch größer marter, die man mir tuen wolt.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 374, 20
(schwäb.
, 1678
): Von trohung und versprechung der schlägen
(Kapitelüberschrift).
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
93, 42
(moobd.
, 1443
): von unsicherhait und drooung wegen, die ich im getan hab.
Winter, Nöst. Weist.
1, 237, 11
(moobd.
, 1499
): wo der richter zu Newnkirchen nicht käm [...] und der gefangen lief weg und troät und schad dardurch geschäch mit der draung, so ist der richter [...] schuldig den schaden abzutragen.
Maaler
409v
; Rwb
2, 1140
; Schweiz. Id.
14, 1586
; Schwäb. Wb.
2, 336
.