dreier,
der
;
–/-Ø
.
1.
›(kleine) Münze‹;
zu
drei
(Zahlwort) 4.
Zur Sache:
Kahnt u. a., Alte Maße [...]
1987, 74
.
Bedeutungsverwandte
(bzw. sachbereichsverwandt):
fünfer
,
gros
(
der
),
halbbatze
,
kreuzer
 2; vgl.
batze
 4,
denar
 1,
dreibatzen
,
dreiheller
,
dreikreuzer
,
dreiling
 2,
dreimattier
,
dreissiger
 2,
dreissigster
,
dritteling
,
geld
(
das
) 1,
pfennig
 1,
schilling
 2,
stores
(Pl.).
Syntagmen:
einen d. geben, dreier machen / schlagen, in höherem wert angeben
;
der Strasburger / Freiburger / ungarische d., mer dreier
;
geld an halben dreiern
.
Wortbildungen:
dreierlein
(a. 1542),
dreiermünze
(a. 1489).

Belegblock:

Chron. Strassb.
1004, 24
f. (
els.
,
1397
?):
[die vorgenant fünf erbern botten] sollent die grossen und die drier duͦn slahen und alle andere dinge die dozuͦ gehorent, wie die grossen und drier gemaht werdent.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
534
(
Genf
1636
):
Treyer [...]. Ein geldt / so drey Pfennig gilt.
Chron. Augsb.
7, 498, 24
(
schwäb.
, zu
1563
):
Dieweil aber [...] auch die Straßburger dreier, halbpatzen und creutzer bisher in höherm werdt, dann darauf sie geschlagen [...], angegeben worden.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
236, 5901
;
Starzer, Qu. Wien
1, 5, 5394, 3
;
Rwb
2, 1090
f.;
Schweiz. Id.
14, 35
;
Schwäb. Wb.
2, 358
.
2.
›Dreierausschuss; Mitglied aus einem Dreierausschuss‹, auch: ›drei Gehilfen (bei Schützenfesten u. Ä.)‹;
zu
drei
(Zahlwort) 7.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld):
amptman
,
ausschuz
 1,
gewalthaber
 1,
spitalpfleger
; vgl.
achtunddreissiger
,
drei
(Zahlwort) 4,
dreihundert
(Zahlwort),
dreissig
(Zahlwort) 1,
dreizehen
(Zahlwort) 2,
dreizehener
,
dreizehenerher
.
Syntagmen:
den dreiern
[wann]
etw
. (z. B.
eine rechnung
)
geben
;
der d
. (Subj.)
etw
. (z. B.
eine satzung
)
machen, jm. kein geld leihen
;
jn
. (z. B.
drei gemeindemänner
)
zu dreiern ordnen
;
verordnete dreier des statwechsels
;
im beisein der dreier
.
Wortbildungen:
dreierherre
(dazu bdv.: vgl.
dreiherre
 2) ›Mitglied eines Dreimännerkollegiums, -ausschusses‹.

Belegblock:

Dasypodius
309r
(
Straßb.
1536
):
Dreyerherr. Triumuir. Dreyerherren über die gefaͤngknuß vn̄ übelthaͤter. Triumuiri capitales.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 787, 34
(
schwäb.
,
1607
):
damit er [underthon] kein anders [holz], dan daß ausgezaichnet und in beysein der ausschütz oder dreyer [...] abhawe.
Rwb
2, 1090
f.;
Schweiz. Id.
2, 1547
;
14, 35
f.
3.
›Hut‹;
zu
drei
(Zahlwort) 1.
Bedeutungsverwandte
(bzw. sachbereichsverwandt):
kindshut
,
sechser
,
vierer
,
zweier
; vgl.
hut
(
der
) 1,
1
kappe
 3.

Belegblock:

Schwäb. Wb.
2, 359
(a. 
1644
).
4.
ein kleineres Flussschiff.
Bedeutungsverwandte:
plätte
,
schif
 5,
zülle
; bzw. sachbereichsverwandt:
fünfer
,
sechser
,
siebener
,
vierer
,
zweier
; vgl.
2
ach
,
1
arche
 2,
barke
,
2
bot
,
kane
,
2
kiel
.

Belegblock:

Starzer, Qu. Wien
1, 5, 5966, 1303
(
moobd.
,
1644
):
belanget die alten schiff und zülln [...] von einer viererin auff vier schuch zween gulden. von einem dreyerl anderhalb gulden.