drangsal,
die
,das
;–/-e
.›Not, Bedrängnis, Zwang, Gewalttätigkeit, die als von einem Stärkeren ausgehend betrachtet wird und (konvers) den Schwächeren betrifft‹; auch: ›Drängen, Forderung, dringende Bitte (einer mithandelnden Instanz)‹;
vgl.
drangen
2.Bedeutungsverwandte:
benötigung
last
not
die
) 1; vgl. abdrang
anforderung
angst
die
) 1, 1
anliegen
argwillung
betrübsal
gewaltigkeit
gezwang
kluppe
presse
Syntagmen:
d. erleiden
; d
. (Subj.) jm. zustehen
; jn. mit einem d. nötigen
; die d. der gemeine
; die ängstliche / grosse d
.Belegblock:
Mieder, Lehmann. Flor.
364, 18
(Lübeck
1639
): Wie GOtt [...] jhnen den Eseltreiber Saul mit newen rechten grossem Last vnd Trangsaln zum Koͤnig geben / das bezeuget die Schrifft.
Chron. Magdeb.
2, 143, 19
(nrddt.
, Hs. 1601
): Alß der ander Stadtknecht drei wochen gefenglichen gesessen, ist er auf Drangsaal der gemein [...] vorweiset.
Ebd.
186, 33
: Man redt [...] das die von Leipzig Hertzoge Jurgen zue Sachsen [...] mit einem Drancksal sollen genöthigt haben, den Handel [...] zu versperren.
Baumann, Bauernkr. Rotenb.
333, 16
(nobd.
, n. 1525
): das wir [...] wa uns und inen ainicherlay benötigung oder trangksal zustunde, oder wir von yemand uberzogen und vergeweltigt wurden, dergleychen hilf [...] gewertig sein sollen.
Mieder, a. a. O.
241, 17
; Chron. Magdeb.
2, 158, 16
; Baumann, a. a. O.
285, 10
; Rwb
2, 1078
f.; Schweiz. Id.
14, 1095
.