drangsal,
die
,
vereinzelt
das
;
–/-e
.
›Not, Bedrängnis, Zwang, Gewalttätigkeit, die als von einem Stärkeren ausgehend betrachtet wird und (konvers) den Schwächeren betrifft‹; auch: ›Drängen, Forderung, dringende Bitte (einer mithandelnden Instanz)‹;
vgl.
drangen
 2.
Bedeutungsverwandte:
benötigung
 1,
last
 1,
not
(
die
) 1; vgl.
abdrang
,
anforderung
 1,
angst
(
die
) 1,
1
anliegen
 10,
argwillung
,
betrübsal
,
gewaltigkeit
 3,
gezwang
 2,
kluppe
 2,
presse
 1.
Syntagmen:
d. erleiden
;
d
. (Subj.)
jm. zustehen
;
jn. mit einem d. nötigen
;
die d. der gemeine
;
die ängstliche / grosse d
.

Belegblock:

Mieder, Lehmann. Flor.
364, 18
(
Lübeck
1639
):
Wie GOtt [...] jhnen den Eseltreiber Saul mit newen rechten grossem Last vnd Trangsaln zum Koͤnig geben / das bezeuget die Schrifft.
Chron. Magdeb.
2, 143, 19
(
nrddt.
, Hs.
1601
):
Alß der ander Stadtknecht drei wochen gefenglichen gesessen, ist er auf Drangsaal der gemein [...] vorweiset.
Ebd.
186, 33
:
Man redt [...] das die von Leipzig Hertzoge Jurgen zue Sachsen [...] mit einem Drancksal sollen genöthigt haben, den Handel [...] zu versperren.
Baumann, Bauernkr. Rotenb.
333, 16
(
nobd.
,
n. 1525
):
das wir [...] wa uns und inen ainicherlay benötigung oder trangksal zustunde, oder wir von yemand uberzogen und vergeweltigt wurden, dergleychen hilf [...] gewertig sein sollen.
Mieder, a. a. O.
241, 17
;
Chron. Magdeb.
2, 158, 16
;
Baumann, a. a. O.
285, 10
;
Rwb
2, 1078
f.;
Schweiz. Id.
14, 1095
.