domstift,
der
,
-s/–
.
1.
›Domstift, geistliche Einrichtung mit allen zugehörigen Personen, Gebäuden und Liegenschaften‹; speziell: ›Gesamtheit der ein Domstift tragenden und bestimmenden Personen; Stiftskonvent‹;
zu
1
dom
,
stift
(
der/die/das
) 1; 4.
Zur Sache: Lex. d. Mal.
5, 938
(s. v.
Kapitel
 ); 8, 172 (s. v.
Stift
).
Syntagmen:
der d. reich sein
;
der d. samt den pfaffen, ein d. zu
[Ortsname];
der dechant / probst / kapitelsherre, die präsenz, das kapitel, die herren des domstiftes
.

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
93, 34
(
rhfrk.
,
1546
):
Es sollen die herrn des domstifts ein schiff her gen Feudenheim stellen an den staden.
Ebd.
197, 41
(
1543
):
nachdem neben der pfarr zwo stiftungen, nemblich die kaplaney und die frühmeß, seien und ein dhumbstift zu Wormbs und ein vogtsherr zu Leütershaußen dieselben bisher allwegen ainer umb den andern verliehen.
Weingart u. a., Seelb. Rhodt
155, 2
(
pfälz.
, o. J.):
X malter ewigs korns gebent jaͤrlich [...] die furweser gemeyner presentz des dumstiefts zu Spyer.
Chron. Augsb.
7, 104, 15
(
schwäb.
, zu
1548
):
der thumstift sambt den andern pfaffen.
Ebd.
9, 50, 18
(
1544
/
45
):
es ist auch der tomstifft der zeit nicht als jetzundt so reich gewesen, und habend die corherren nicht so vil hochmuts [...] angefangen.
Ebd.
51, 18
;
Rwb
2, 1023
.
2.
›zentrale Örtlichkeit, zentrales Gebäude eines Domstifts; Domstiftskirche‹; metonymisch anschließbar an 1;
zu
1
dom
,
stift
(
der/die/das
) 2.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
stift
(
der/die/das
) 2.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
eine messe
)
im d
. (
zu
[Ortsname])
halten / singen, etw
. (z. B.
chroniken
)
im d. vorhanden sein, etw
. (z. B.
eine schloskapelle
)
zum d. erheben
;
ein d. samt der clerisei
.

Belegblock:

Chron. Augsb.
7, 331, 15
(
schwäb.
, zu
1558
):
hie in Unser Frauen thumbstift ain [...] besincknus gehalten mit der gantzen clerisei.
Ebd.
9, 363, 27
(
1541
):
Ein thombstifft sambt der clerisei, | Zwo cleinoth kirchen, auch zwo probstei.
Turmair
4, 411, 7
(
moobd.
,
1522
/
33
):
Zwai alte bergamene püecher im tomstift zu Regenspurg.
Engel, Rats-Chron. Würzb.
200, 5
;
Turmair
4, 485, 2
;
Rwb
2, 1023
.
Vgl. ferner s. v.
antiffen
.