deutschland,
das
;-(e)s/–
;Ländername
teils mit, teils ohne Artikel;
vereinzelt Getrenntschreibung und Binnenflexion; kein Pl. belegt.Name sowie Appellativum für ein ›als sprachlich, politisch und kulturell zusammengehörig verstandenes Gebiet mit zeit-, kontext- und perspektivenspezifisch unterschiedlicher Grenzziehung‹; maximal auf den politischen Raum, wie er durch das Heilige Römische Reich deutscher Nation gefasst wird, in der Regel aber enger auf den deutschen Sprachraum bezogen; dazu als Metonymie: ›Gesamtheit der Bewohner dieses Landes‹;
vgl.
deutsch
(Adj.) 3; 4; 7; 8, zu land
(das
) 8.Mittleres und späteres Frnhd.
Syntagmen:
d. einnemen, um geld bringen
; d. beten, am verstande mangeln, auf die knie fallen, seine sprache verliederlichen, last empfinden, christen sein, mit gewalt auf sein
; dem d. eine schande sein, das [...]
; aus / gegen / in / nach
›nach‹ d. faren, ins d. ziehen, (etw.) aus d. rauben / stelen, eine unzal der erze durch d. sein, der wale den rücken gegen d. keren, in d. redlichkeit / verstand / wiz, eine teure
›Teuerung‹ sein, in d. die scheiterhaufen leuchten, die bettelorden umziehen, turnier halten, landsknechte in das d. kommen, im d. etw
. (z. B. eine strafe
) sein, etw. im d. halten / umziehen
; das ganze / elende d
.; der flecken, das aufnemen / lob deutschlands
; die passage / überfart gegen d., durch d. erzkanzler / kurfürst, völker (Sachsen, Franken, Beiern) in d
.Belegblock:
Luther, WA
10, 1, 1, 555, 2
(1522
): Gantz Deutschland ist itzt Christen.
Ebd.
6, 288, 16
(1520
): wen deutsch land alle auff yhre knye fielen und betteten, das der Bapst unnd die Romer an sich nehmen die selbe gewalt.
Ebd.
18, 255, 30
(1525
): Es sind ye die Romanisten, ynn so viel buͤchern, [...] diebe, moͤrder, verreter gescholten, die Deutschland umb gross gelt mit eytel schalckeyt und buͤberey bracht, [...]. Es sagt, der Bapst hie ynn der Bulle, er woͤlle die gulden pforte auff thun: Wyr haben ynn Deutschland auch alle pforten lengst auffgethan [...] das sie aus Deutschland durch yhre teuffelisch bullen mehr denn gestolen.
Österley, Kirchhof. Wendunmuth
4, 196, 26
(Frankf.
1603
): Solch redlichkeit, witz und verstandt | Ist noch ohn zweiffel in Teutschlandt.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim.
367b, 13
(Frankf./M.
1649
): wie in vnserm lieben Teutschlandt [...] die Scheiter hauffen / Leuchten.
Thiele, Chron. Stolle
483, 1
(thür.
, 3. Dr. 15. Jh.
): [Wir] des heilgen romesschen richs durch dutczhelant erczkanczeler unnd kurfurste, herczog zu sachsen [...].
Opitz. Poeterey
18, 1
(Breslau
1624
): Des schweren Krieges last den Deutschland jetzt empfindet.
Sachs
17, 330, 6
(Nürnb.
1563
): Daß hin und wider im Deutschland | Die bettelorden allesand | Mit irer gleißnerey umbzügen.
Schorer, Sprach-Verd.
31, 23
(1643
): Es ist fuͤrwar eine grosse Schand dem Teutschland / daß es seine herrliche Sprache also verliederlichet.
Diefenbach, Mlat.-hd.-böhm. Wb.
21
(um 1470
): Almania est regio vel nacio theutunorum Deuczland.
Dasypodius
470r
(Straßb.
1536
): das Teütschland / so fer die Teütsch spraach gehet. Germania.
Sudhoff, Paracelsus
2, 148, 16
(1525
/6
): nun seind der vitriol erz ein unzal durch Deutschland.
Rennefahrt, Gebiet Bern
711, 24
(halem.
, 1592
): mültryber, so von Lyon in
[›nach‹]
Tütschland, oder uß Tütschland gan Lyon farend. Chron. Augsb.
9, 351, 16
(schwäb.
, 1541
): [Tuiscon] Welicher einnamb gantz Teutschenlandt, | Das nach seim namen ward genandt.
Diehl, Dreytw. Essl. Chron.
91, 8
(schwäb.
, 1551
): das da zu mall inn Rom gar ein grose tteyre gewessen ist, desgleichenn auch im gantzen Tischlandt.
Henisch
37
(Augsb.
1616
): alpgebuͤrg [...] Ist das gebuͤrg zwische͂ Italien / Deutschland / vnd Franckreich.
Ebd.
684
: Deutschland / Germania, regio Tuisconis, [...]. Deutschland ist wie ein schoͤner waidlicher hengst / der futter vnd alles gnug hat / vnd fehlt jm nur an einem guten Reuter. [...]. Deutschland [...] manglet [...] am verstand.
Ebd.
1520
: Germanien, Teutschlandt / die Landtschafft so einschliessen vier graͤntzen / der Rhein / die Oder / Alpgebirg / vnd der Boltz oder Balto [...].
Sachs
17, 423, 10
; v. Keller, Ayrer. Dramen
514, 2
; Sudhoff, a. a. O.
13, 224, 3
; Roder, Hugs Vill. Chron.
50, 9
; 62, 13
; Chron. Augsb.
9, 351, 24
; Alberus
N iv
; Mylius
F 4r
; Pfälz. Wb.
2, 247
; Schwäb. Wb.
2, 184
.‒
Vgl. ferner s. v. abbruch
3, ankunft
4, beier
1, interdicieren
, passage
1.