darzwischenlegen,
V.
›zwischen zwei Parteien vermitteln, in einen Streit schlichtend eingreifen‹.
Belegblock:
Allg. Schau-Buͤhne
55, 50
(Frankf.
1699
): Derowegen legte sich der Graf Fuentes Gubernator von Mayland / im Namen des Koͤnigs in Spanien darzwischen / brachte die Partheyen erstlich zum Stillstand.