contrabande,
contrabant,
die
(erstere Form)
–/-n
;der
-s/–
;aus
ital.
contrabando
›gegen die Bekanntmachung‹
(Schulz/Basler, s. u.
).›Zollhinterziehung, Schmuggel‹; metonymisch: ›Schmuggelware‹; auch ›Münzfälschung‹;
vgl.
contra
, 2
ban
2.Bedeutungsverwandte:
betrug
untreue
Syntagmen:
die c. bestrafen / einstellen / einziehen / eröfnen / fortbringen / fürkommen / machen / treiben / verhüten / verkaufen; jn. mit dem c. betreten, hilfe zu der c. geben; der c. reich werden
.Wortbildungen:
contrabandierer
contrabandisch
Belegblock:
Mell u. a., Steir. Taid.
19, 24
(m/soobd.
, 1568
): was hierüber fur viech auf den fürkauf bestelt und kauft wurde betreten daßelb alsbald als ain contraband einziechen, verkaufen, den halben tail der für.
Ebd.
128, 34
(1655
): Denen burgern [...] wirdet gemeßen anbefolchen [...] die erfarende contrabandirer [...] den gericht anzaigen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
123, 42
(m/soobd.
, n. 1618
; Hs. 1687
): so sollen auch alle vürkauf und condrabant [...] ab- und eingestölt sein bei straff.
Ebd.
443, 4
(m/soobd.
, 17. Jh.
): mit den contrabanten [...] soll sich auch keiner betretten lassen, noch hülf und vorschub darzue geben.
Müller, Handel Paumgartner
89, 17
(tir.
, 1537
): Soll er [...] wechsel daraus bezalen, damit contrabant verhütet werde.
Henisch
614
; Schwäb. Wb.
6, 2348
; Rwb
7, 1261/2
; Schulz/Basler
1, 385
.