contrabande,
contrabant,
die
(erstere Form)
–/-n
;
der
(letztere Form);
-s/–
;
aus
ital.
contrabando
›gegen die Bekanntmachung‹
(
Schulz/Basler, s. u.
).
›Zollhinterziehung, Schmuggel‹; metonymisch: ›Schmuggelware‹; auch ›Münzfälschung‹;
vgl.
contra
,
2
ban
 2.
Bedeutungsverwandte:
betrug
 2,
untreue
.
Syntagmen:
die c. bestrafen / einstellen / einziehen / eröfnen / fortbringen / fürkommen / machen / treiben / verhüten / verkaufen; jn. mit dem c. betreten, hilfe zu der c. geben; der c. reich werden
.
Wortbildungen:
contrabandierer
,
contrabandisch
›gebotswidrig‹ (a. 1553).

Belegblock:

Mell u. a., Steir. Taid.
19, 24
(
m/soobd.
,
1568
):
was hierüber fur viech auf den fürkauf bestelt und kauft wurde betreten daßelb alsbald als ain contraband einziechen, verkaufen, den halben tail der für.
Ebd.
128, 34
(
1655
):
Denen burgern [...] wirdet gemeßen anbefolchen [...] die erfarende contrabandirer [...] den gericht anzaigen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
123, 42
(
m/soobd.
,
n. 1618
; Hs.
1687
):
so sollen auch alle vürkauf und condrabant [...] ab- und eingestölt sein bei straff.
Ebd.
443, 4
(
m/soobd.
,
17. Jh.
):
mit den contrabanten [...] soll sich auch keiner betretten lassen, noch hülf und vorschub darzue geben.
Müller, Handel Paumgartner
89, 17
(
tir.
,
1537
):
Soll er [...] wechsel daraus bezalen, damit contrabant verhütet werde.
Henisch
614
;
Schwäb. Wb.
6, 2348
;
Rwb
7, 1261/2
;
Schulz/Basler
1, 385
.